Prozesse:Nazi-Tattoo im Schwimmbad: Bewährungsstrafe für NPD-Kommunalpolitiker

Oranienburg (dpa) - Im Prozess um ein öffentlich im Schwimmbad gezeigtes Nazi-Tattoo ist der Angeklagte wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 27-jährige NPD-Funktionär hatte über seinen Anwalt zugegeben, die Tätowierung mit den Umrissen eines Konzentrationslagers und dem Spruch "Jedem das Seine" in einem Schwimmbad gezeigt zu haben. Die Richterin verurteilte den NPD-Kommunalpolitiker auf Bewährung, weil er wegen ähnlicher politischer Delikte noch nicht aufgefallen sei. Das Tattoo an sich sei nicht strafbar, sondern das Zeigen in der Öffentlichkeit.

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Oranienburg (dpa) - Im Prozess um ein öffentlich im Schwimmbad gezeigtes Nazi-Tattoo ist der Angeklagte wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 27-jährige NPD-Funktionär hatte über seinen Anwalt zugegeben, die Tätowierung mit den Umrissen eines Konzentrationslagers und dem Spruch „Jedem das Seine“ in einem Schwimmbad gezeigt zu haben. Die Richterin verurteilte den NPD-Kommunalpolitiker auf Bewährung, weil er wegen ähnlicher politischer Delikte noch nicht aufgefallen sei. Das Tattoo an sich sei nicht strafbar, sondern das Zeigen in der Öffentlichkeit.

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