Prozesse:Nach Schlaf in Abteil: Kündigung von Bahn-Mitarbeiterin unwirksam

Köln (dpa) - Eine Bistro-Mitarbeiterin der Deutschen Bahn, die während einer Fahrt eingeschlafen war, hat den Prozess um ihre Kündigung endgültig gewonnen. Die Bahn habe keine Berufung gegen die Entscheidung vom November eingelegt, teilte das Arbeitsgericht Köln mit. Die Frau, die in einem Bordbistro beschäftigt ist, hatte in einem Abteil die Füße hochgelegt, weil es ihr an dem Tag ihren Angaben zufolge nicht gut ging. Da niemand sie weckte, schlief die Frau die ganze siebenstündige Fahrt durch. Daraufhin erhielt sie von der Deutschen Bahn die Kündigung.

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Köln (dpa) - Eine Bistro-Mitarbeiterin der Deutschen Bahn, die während einer Fahrt eingeschlafen war, hat den Prozess um ihre Kündigung endgültig gewonnen. Die Bahn habe keine Berufung gegen die Entscheidung vom November eingelegt, teilte das Arbeitsgericht Köln mit. Die Frau, die in einem Bordbistro beschäftigt ist, hatte in einem Abteil die Füße hochgelegt, weil es ihr an dem Tag ihren Angaben zufolge nicht gut ging. Da niemand sie weckte, schlief die Frau die ganze siebenstündige Fahrt durch. Daraufhin erhielt sie von der Deutschen Bahn die Kündigung.

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