Mühlhausen/Thüringen:Haftstrafe wegen Vergewaltigung rechtskräftig

Karlsruhe/Mühlhausen (dpa/th) - Ein Urteil des Landgerichts Mühlhausen gegen zwei Männer wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung ist rechtskräftig. Die Haftstrafe von vier und fünf Jahren sei vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt worden, sagte Gerichtssprecherin Gitta Fehr-Albrado am Mittwoch in Mühlhausen. Die beiden Angeklagten im Alter von jeweils 23 Jahren waren im August 2017 verurteilt worden.

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Karlsruhe/Mühlhausen (dpa/th) - Ein Urteil des Landgerichts Mühlhausen gegen zwei Männer wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung ist rechtskräftig. Die Haftstrafe von vier und fünf Jahren sei vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt worden, sagte Gerichtssprecherin Gitta Fehr-Albrado am Mittwoch in Mühlhausen. Die beiden Angeklagten im Alter von jeweils 23 Jahren waren im August 2017 verurteilt worden.

Beide Verteidiger hatten Revision beim Bundesgerichthof beantragt. Sie hatten Freispruch beziehungsweise drei Jahre Haft für ihre Mandanten gefordert.

Nach Überzeugung der Richter war das Duo Ende August 2016 während der Mühlhauser Stadtkirmes arbeitsteilig gegen das Opfer vorgegangen. Gegen ihren Willen sei die Frau in der Nähe eines Viadukts im Mühlhäuser Bahnhofsviertel an den Oberarmen festgehalten worden, während der andere sie zum Geschlechtsverkehr zwang. Ein Verteidiger hatte Freispruch, der andere drei Jahre Haft gefordert. Dessen Mandant hatte im Prozess von einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gesprochen und sich beim Opfer entschuldigt.

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