Prozesse:Mann erstochen: Über zehn Jahre Haft für 42-Jährigen

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Der Angeklagte (l) sitzt neben seinem Anwalt Dirk Meinicke zu Beginn eines Mordprozesses. (Foto: Rabea Gruber/dpa/Archivbild)

Erst scheint es ein harmloser Streit zu sein - wenig später ist ein 56-Jähriger tot. Erstochen auf offener Straße in Hamburg-Harburg. Nun ist das Urteil gegen einen 42-Jährigen gefallen.

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Hamburg (dpa/lno) - Nach tödlichen Messerstichen auf offener Straße in Hamburg-Harburg hat das Landgericht einen 42-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und vier Monaten wegen Totschlags verurteilt. Der Angeklagte sei wegen Kokain-Konsums in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt gewesen und sehr aggressiv geworden, sagte der Vorsitzende Richter Matthias Steinmann am Freitag. Die Tat zeige „Brutalität und Rohheit“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte erstach den 56-Jährigen am 16. Juni 2023. Der Vater von drei Kindern sei ein redlicher, völlig unbescholtener Mensch gewesen, berichtet Steinmann über das Opfer. An dem Tag des Verbrechens sei der Mann guter Laune gewesen, habe sich auf einen nahen Urlaub in seiner Heimat Tunesien gefreut. Er sei keinesfalls auf eine Auseinandersetzung aus gewesen. „Der Angeklagte war es, der angegriffen hat, nicht das Opfer.“

Vorausgegangen war nach Überzeugung der Kammer ein läppischer Streit nach einer spöttischen Bemerkung des 42-Jährigen über die Parkplatzsuche des 56-Jährigen, den er nur vom Sehen kannte. Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte habe sich wenig später für eine scheinbare Ehrverletzung rächen wollen, erklärte Steinmann. „Das Opfer hatte keine Chance.“ Der Vorsitzende Richter betonte: „Anlass und Tat stehen in keinem Verhältnis zueinander.“

Nach Worten des Richters hatte sich der Angeklagte in seinem sogenannten letzten Wort für seine Tat entschuldigt. Im Zuschauerraum war während der Urteilsbegründung immer wieder Weinen zu hören. Mehrere Verwandte des Opfers waren Nebenkläger. Nach Worten des Gerichts waren bei der Aufklärung des genauen Ablaufs der Tat ein Zeuge auf einem Balkon und eine sogenannte Dashcam, die an einem Auto montiert war, sehr hilfreich.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe wegen Mordes von zwölf Jahren beantragt. Die Nebenklage forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die Verteidigung hielt eine Verurteilung wegen Totschlags von sieben Jahren und zehn Monaten für angemessen.

Anklage und Verteidigung hatten sich wegen des Kokain-Konsums für eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ausgesprochen. Doch die Richter sahen dafür bei dem Deutschen die Voraussetzungen nicht erfüllt. Der Gesetzgeber habe inzwischen die Hürde dafür erhöht.

© dpa-infocom, dpa:240404-99-563539/4

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