Limburg an der Lahn:Neuauflage im Prozess um Doppelmord im Oktober

Frankfurt/Limburg (dpa/lhe) - Voraussichtlich am 19. Oktober startet der zweite Prozess um einen spektakulären Doppelmord am Frankfurter Gerichtszentrum vor dem Landgericht Limburg. Wie am Donnerstag bekannt wurde, wird sich der heute 58 Jahre alte Afghane Hayamon S. vorerst an 19 Verhandlungstagen bis zum 29. Januar kommenden Jahres wegen zweifachen Mordes vor der Limburger Schwurgerichtskammer zu verantworten haben.

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Frankfurt/Limburg (dpa/lhe) - Voraussichtlich am 19. Oktober startet der zweite Prozess um einen spektakulären Doppelmord am Frankfurter Gerichtszentrum vor dem Landgericht Limburg. Wie am Donnerstag bekannt wurde, wird sich der heute 58 Jahre alte Afghane Hayamon S. vorerst an 19 Verhandlungstagen bis zum 29. Januar kommenden Jahres wegen zweifachen Mordes vor der Limburger Schwurgerichtskammer zu verantworten haben.

Notwendig wurde die Neuauflage des Prozesses, nachdem der Bundesgerichtshof im Frühjahr das Urteil des Landgerichts Frankfurt wegen missverständlicher Äußerungen des Vorsitzenden Richters gekippt hatte. Der Angeklagte war im Mai 2015 von der Frankfurter Schwurgerichtskammer wegen Doppelmordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zusätzlich stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest, die eine Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausschließt.

Der Angeklagte hatte im Januar 2014 zwei 45 und 50 Jahre alte Landsleute an und im Gerichtsgebäude vor Beginn ihres Prozesses um die Tötung seines Bruders erschossen beziehungsweise erstochen. Hintergrund war die Tatsache, dass die beiden Männer zuvor vom Landgericht vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen worden waren und der Angeklagte deshalb das in seinen Augen falsche Urteil im Wege der Selbstjustiz rächen wollte.

Der Freispruch war seinerzeit von demselben Vorsitzenden Richter verkündet worden, der später auch den Prozess gegen den Todesschützen führte. Der Richter hatte den im Prozess um den Tod des Bruders als Zeugen vernommenen Mann in der schriftlichen Begründung des Freispruchs unter anderem als „impertinent“ bezeichnet, was laut BGH „die Besorgnis der Befangenheit begründen“ könne. Wegen „Vorbefassung“ der beiden Frankfurter Schwurgerichtskammern wiesen die Bundesrichter den Prozess dem Limburger Landgericht zu.

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