Karlsruhe (dpa) - Männer, die einer Samenspende für ihre Frau oder Freundin zustimmen, müssen Unterhalt für das Kind zahlen - egal ob sie verheiratet sind oder nicht. Das entschied der Bundesgerichtshof. Vor dem Gericht hatte sich ein Mann dagegen gewehrt, dass er für ein Kind seiner früheren Freundin zahlen soll, das diese per Samenspende bekam. In die künstliche Befruchtung hatte der zeugungsunfähige Mann zwar schriftlich eingewilligt. Kurz nachdem das Mädchen geboren wurde, wollte er von der Vaterschaft aber nichts mehr wissen.
Prozesse:Laut BGH Männer zahlungspflichtig bei Zustimmung zu Samenspende
Karlsruhe (dpa) - Männer, die einer Samenspende für ihre Frau oder Freundin zustimmen, müssen Unterhalt für das Kind zahlen - egal ob sie verheiratet sind oder nicht. Das entschied der Bundesgerichtshof. Vor dem Gericht hatte sich ein Mann dagegen gewehrt, dass er für ein Kind seiner früheren Freundin zahlen soll, das diese per Samenspende bekam. In die künstliche Befruchtung hatte der zeugungsunfähige Mann zwar schriftlich eingewilligt. Kurz nachdem das Mädchen geboren wurde, wollte er von der Vaterschaft aber nichts mehr wissen.
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