Landau in der Pfalz:Kurz vor Jahrestag: Urteil im Mordfall Kandel rechtskräftig

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Landau (dpa/lrs) - Im Fall des tödlichen Messerangriffs auf die 15-jährige Mia im pfälzischen Kandel ist das Urteil von achteinhalb Jahren Haft für ihren Ex-Freund rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft in Landau zog ihre Revision zurück, wie die Anklagebehörde am Donnerstag mitteilte. Ein Sprecher des Landgerichts Landau bestätigte der Deutschen Presse-Agentur die Rechtskraft des Urteils wegen Mordes und Körperverletzung. Die Verteidigung hatte den Richterspruch von September schon kurz nach Prozessende akzeptiert. Sie rechnet damit, dass ihr Mandant nach Verbüßen einer Teilstrafe abgeschoben wird.

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Landau (dpa/lrs) - Im Fall des tödlichen Messerangriffs auf die 15-jährige Mia im pfälzischen Kandel ist das Urteil von achteinhalb Jahren Haft für ihren Ex-Freund rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft in Landau zog ihre Revision zurück, wie die Anklagebehörde am Donnerstag mitteilte. Ein Sprecher des Landgerichts Landau bestätigte der Deutschen Presse-Agentur die Rechtskraft des Urteils wegen Mordes und Körperverletzung. Die Verteidigung hatte den Richterspruch von September schon kurz nach Prozessende akzeptiert. Sie rechnet damit, dass ihr Mandant nach Verbüßen einer Teilstrafe abgeschoben wird.

Der Verteidiger des Angeklagten nannte die Rücknahme der Revision „angemessen“. „Eine Neuauflage des Verfahrens wäre nicht nur für meinen Mandanten, sondern auch für die Eltern des Mädchens gewiss eine Zumutung gewesen“, sagte der Anwalt Maximilian Endler der dpa. Das Urteil sei „ausgesprochen gut und rechtssicher begründet“.

Das Gericht hatte den vermutlich aus Afghanistan stammenden Flüchtling Abdul D. nach Jugendstrafrecht verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte er am 27. Dezember 2017 in einem Drogeriemarkt in Kandel seine Ex-Freundin Mia mit acht Messerstichen getötet. Als Motiv nahm die Staatsanwaltschaft Eifersucht und Rache an. „Nach eingehender Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe kam die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis, dass das Urteil keine Rechtsfehler aufweist, die erfolgversprechend mit einer Revision geltend gemacht werden können“, hieß es in der Mitteilung.

Abdul D. gab sein Alter zunächst mit 15 Jahren an. Nach der Tat kamen Zweifel auf. Ein Gutachten kam zum Ergebnis, dass er zum Tatzeitpunkt mindestens 17 Jahre und 6 Monate alt, wahrscheinlich aber schon 20 Jahre alt war. Das Landgericht entschied, im Zweifel für den Angeklagten den Prozess nach Jugendstrafrecht zu führen. Die Öffentlichkeit war daher von der Verhandlung und von der Urteilsverkündung ausgeschlossen. Jugendstrafrecht wurde auch beim Urteil angewendet, hier liegt die Höchstgrenze bei zehn Jahren Haft.

Das Gericht habe festgestellt, dass Abdul D. seine Ex-Freundin heimtückisch ermordet habe, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Zudem habe der Beschuldigte bereits einen Monat zuvor einen Bekannten von Mia verletzt - daher die zusätzliche Verurteilung wegen Körperverletzung. Allerdings müssten auch strafmildernde Gründe berücksichtigt werden, betonte die Anklagebehörde. Zwar habe das Gericht ausgeschlossen, dass Abdul D. im Affekt gehandelt habe. Der Mann sei jedoch zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten.

Vor diesem Hintergrund wäre nach Ansicht des Gerichts die Verhängung der Höchststrafe von zehn Jahren nicht möglich gewesen. Denn nicht zuletzt gebe es auch eine Vorgabe des Bundesgerichtshofs, die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung eines Jugendlichen abzuwägen.

Der tödliche Messerangriff jährt sich in wenigen Tagen zum ersten Mal. Die Kreisverwaltung Germersheim hatte vor kurzem mitgeteilt, dass für den 27. Dezember eine Kundgebung angemeldet worden sei. Dabei wollen Demonstranten zwischen 17.30 Uhr und 19.30 Uhr durch den Ort marschieren, angemeldet wurde die Veranstaltung demnach für etwa 200 Teilnehmer. Auch etwa 200 Sicherheitskräfte werden erwartet.

In den vergangenen Monaten hatten rechte und linke Gruppen wiederholt in Kandel demonstriert. Viele Bürger der Verbandsgemeinde werfen vor allem dem rechten Lager vor, die Tragödie politisch zu instrumentalisieren. Für den bevorstehenden Jahrestag haben gemäßigte Kräfte in Kandel bereits signalisiert, aus Pietätsgründen wohl nicht auf die Straße zu gehen. Statt zu einer Demonstration wollen sie sich möglicherweise zum stillen Gedenken in der Kirche einfinden.

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