Landau in der Pfalz:Befangenheitsantrag abgewiesen: Mordprozess geht weiter

Landau (dpa/lrs) - Der Landauer Prozess um den gewaltsamen Tod einer 86-jährigen Frau geht weiter. Das Landgericht habe den Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen einen der Richter zurückgewiesen, sagte ein Gerichtssprecher am Montag. Angeklagt ist ein 25-Jähriger, dem unter anderem Mord vorgeworfen wird. Er soll im Mai 2016 mit zwei bereits verurteilten Komplizen die Seniorin in ihrem Haus im Stadtteil Mörlheim beraubt sowie geschlagen und getreten haben. Bei der Tat war die Frau so schwer verletzt worden, das sie starb.

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Landau (dpa/lrs) - Der Landauer Prozess um den gewaltsamen Tod einer 86-jährigen Frau geht weiter. Das Landgericht habe den Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen einen der Richter zurückgewiesen, sagte ein Gerichtssprecher am Montag. Angeklagt ist ein 25-Jähriger, dem unter anderem Mord vorgeworfen wird. Er soll im Mai 2016 mit zwei bereits verurteilten Komplizen die Seniorin in ihrem Haus im Stadtteil Mörlheim beraubt sowie geschlagen und getreten haben. Bei der Tat war die Frau so schwer verletzt worden, das sie starb.

Der Anwalt des 25-Jährigen hatte den Befangenheitsantrag damit begründet, dass sein Mandant im ersten Prozess gegen die zwei Komplizen, in dem er nicht vor Gericht gestanden hatte, vorverurteilt worden sei. So sei die Kammer überzeugt gewesen, dass er von der 86-Jährigen die Herausgabe von Wertgegenständen gefordert und sie getreten und geschlagen habe.

Während dem 25-Jährigen zunächst die Flucht gelang, waren die anderen beiden im Februar 2017 wegen Mordes und Raubes mit Todesfolge zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Inzwischen hat der Bundesgerichtshof die Urteile gegen die beiden aber teilweise aufgehoben. Die Karlsruher Richter bemängelten, dass ihnen nur zwei statt vier Merkmale des Mordtatbestands angelastet werden könnten. Das Landgericht Landau muss sich nun erneut mit dem Fall befassen.

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