Justiz:Nach Urteil wegen abgelegten Kopfes: Mann erneut vor Gericht

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Köln (dpa/lnw) - Er hatte im vergangenen Sommer einen menschlichen Kopf vor dem Bonner Landgericht abgelegt und soll später Rathaus-Mitarbeitern in Hürth gedroht haben: Ein 39-Jähriger hat sich am Freitag erneut vor Gericht verantworten müssen. Das Kölner Amtsgericht verurteilte ihn wegen Bedrohung von zwei Mitarbeitern im Rathaus von Hürth zu zehn Monaten Haft ohne Bewährung. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Angeklagte zu einer Beamtin und einem Auszubildenden gesagt, er sei der Mann, der „in Bonn einem Toten den Kopf abgeschnitten habe“. Dann habe er weiter gesagt, „dass sie die nächsten wären“, bei denen er dies machen werde.

Wegen Störung der Totenruhe war der Mann vor drei Wochen vom Landgericht Bonn zu anderthalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Laut Urteil hatte er den Kopf seines zuvor an Tuberkulose gestorbenen Freundes abgetrennt und dann vor das Gerichtsgebäude gelegt. Weil der Mann bereits rund sechs Monate in Untersuchungshaft gesessen hatte, hatte das Gericht den Haftbefehl gegen ihn aufgehoben und ihn auf freien Fuß gesetzt.

Nach dem Vorfall in Hürth wurde er festgenommen und muss nach dem neuerlichen Urteil nun in Haft bleiben. Begründung: Es bestehe Fluchtgefahr, weil er keinen Wohnsitz habe. Gegen das Urteil kündigte der Angeklagte Rechtsmittel an.

Der Angeklagte bestritt am Freitag, die Mitarbeiter bedroht zu haben. Hintergrund für seinen Rathaus-Besuch war nach Angaben seiner Verteidigerin ein Hin und Her zwischen Sozialamt und Ausländeramt. Das Ausländeramt habe dem aus Marokko stammenden staatenlosen Mann gesagt: Ohne Wohnanschrift keine Duldung; das Sozialamt habe gesagt: Ohne Duldung keine Unterkunft.

© dpa-infocom, dpa:230210-99-550545/2

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