Augsburg (dpa) - Die Kirche darf eine Erzieherin wegen ihrer Mitwirkung an Erotikfilmen entlassen. Das Augsburger Arbeitsgericht entschied, dass die Kündigung der Pornodarstellerin durch die Diakonie rechtens ist. Die Klägerin habe sich mit ihren pornografischen Aktivitäten in Widerspruch zur kirchlichen Sexualethik gestellt, befand das Gericht. Die Frau arbeitete in einer Wohngruppe für Behinderte des evangelischen Trägers. Nebenbei veröffentliche sie im Internet noch Pornofilme und -fotos von sich.
Prozesse:Kirche darf Pornodarstellerin entlassen
Augsburg (dpa) - Die Kirche darf eine Erzieherin wegen ihrer Mitwirkung an Erotikfilmen entlassen. Das Augsburger Arbeitsgericht entschied, dass die Kündigung der Pornodarstellerin durch die Diakonie rechtens ist. Die Klägerin habe sich mit ihren pornografischen Aktivitäten in Widerspruch zur kirchlichen Sexualethik gestellt, befand das Gericht. Die Frau arbeitete in einer Wohngruppe für Behinderte des evangelischen Trägers. Nebenbei veröffentliche sie im Internet noch Pornofilme und -fotos von sich.
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