Prozesse:Kind mit Down-Syndrom: Gericht verhandelt über Klage gegen Ärzte

München (dpa) - Eltern haben in München Frauenärzte verklagt, weil ihre Tochter mit Down-Syndrom und Herzfehler zur Welt kam. Das Oberlandesgericht München verhandelt heute über die Klage. In der Schwangerschaft waren die Probleme nicht erkannt worden. Die Eltern verlangen nun einen Ersatz des finanziellen Schadens, der ihnen durch die Unterhaltskosten für ihre behinderte Tochter entsteht, sowie ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 10 000 Euro. Sie argumentieren, sie hätten die Schwangerschaft abgebrochen, wenn sie von der Behinderung gewusst hätten.

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München (dpa) - Eltern haben in München Frauenärzte verklagt, weil ihre Tochter mit Down-Syndrom und Herzfehler zur Welt kam. Das Oberlandesgericht München verhandelt heute über die Klage. In der Schwangerschaft waren die Probleme nicht erkannt worden. Die Eltern verlangen nun einen Ersatz des finanziellen Schadens, der ihnen durch die Unterhaltskosten für ihre behinderte Tochter entsteht, sowie ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 10 000 Euro. Sie argumentieren, sie hätten die Schwangerschaft abgebrochen, wenn sie von der Behinderung gewusst hätten.

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