Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht wird am 18. Dezember über die Drei-Prozent-Klausel bei Europawahlen verhandeln. Das gab das Gericht bekannt. Unter anderem haben die Piratenpartei, die Freien Wähler und die Ökologisch-Demokratische Partei in Karlsruhe gegen die Sperrklausel geklagt. Im November 2011 hatte der Zweite Senat des Gerichts die bis dahin geltende Fünf-Prozent-Hürde für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin hatte der Bundestag im Juni eine Drei-Prozent-Klausel beschlossen.
Prozesse:Karlsruhe verhandelt im Dezember über Drei-Prozent-Klausel
Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht wird am 18. Dezember über die Drei-Prozent-Klausel bei Europawahlen verhandeln. Das gab das Gericht bekannt. Unter anderem haben die Piratenpartei, die Freien Wähler und die Ökologisch-Demokratische Partei in Karlsruhe gegen die Sperrklausel geklagt. Im November 2011 hatte der Zweite Senat des Gerichts die bis dahin geltende Fünf-Prozent-Hürde für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin hatte der Bundestag im Juni eine Drei-Prozent-Klausel beschlossen.
Direkt aus dem dpa-Newskanal
Lesen Sie mehr zum Thema