Rodaborn (dpa) - Im Streit um den Bratwurstverkauf an der Autobahn 9 haben die Imbissbetreiber eine Niederlage erlitten. Der Verkauf an Deutschlands erster Raststätte über einen Zaun hinweg sei rechtswidrig, entschied das Verwaltungsgericht Gera. Es sei eine Konzession oder Sondernutzungsgenehmigung nötig - beides fehle. Weil der Zaun den regulären Autobahnparkplatz von dem historischen Rasthaus Rodaborn trennt, hatten die Betreiber seit Jahren Würste und Getränke auf Zuruf darüber hinweg verkauft. Dies hatte das Landesamt für Bau und Verkehr untersagt und ein Zwangsgeld angedroht.
Prozesse:Imbissbetreiber verlieren kuriosen Bratwurststreit an A9
Rodaborn (dpa) - Im Streit um den Bratwurstverkauf an der Autobahn 9 haben die Imbissbetreiber eine Niederlage erlitten. Der Verkauf an Deutschlands erster Raststätte über einen Zaun hinweg sei rechtswidrig, entschied das Verwaltungsgericht Gera. Es sei eine Konzession oder Sondernutzungsgenehmigung nötig - beides fehle. Weil der Zaun den regulären Autobahnparkplatz von dem historischen Rasthaus Rodaborn trennt, hatten die Betreiber seit Jahren Würste und Getränke auf Zuruf darüber hinweg verkauft. Dies hatte das Landesamt für Bau und Verkehr untersagt und ein Zwangsgeld angedroht.
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