Prozesse:Hund beschädigt Zahnbrücke - Verletzter verlangt Entschädigung

München (dpa) – Über den folgenschweren Kopfstoß eines Schäferhundes verhandelt heute in zweiter Instanz das Oberlandesgericht München. Der Vierbeiner war aus dem Auto seiner Besitzerin auf einen Bekannten zugesprungen und mit seinem Kopf gegen den des Mannes geprallt, als dieser sich gerade die Schnürsenkel zuband. Dabei wurde die Zahnbrücke des Klägers nach innen gedrückt, der Befestigungszahn brach ab. Der Verletzte verlangte die Wiederherstellungskosten von etwa 5500 Euro und 1500 Euro Schmerzensgeld. In erster Instanz entsprach das Landgericht Traunstein weitgehend dieser Forderung.

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München (dpa) – Über den folgenschweren Kopfstoß eines Schäferhundes verhandelt heute in zweiter Instanz das Oberlandesgericht München. Der Vierbeiner war aus dem Auto seiner Besitzerin auf einen Bekannten zugesprungen und mit seinem Kopf gegen den des Mannes geprallt, als dieser sich gerade die Schnürsenkel zuband. Dabei wurde die Zahnbrücke des Klägers nach innen gedrückt, der Befestigungszahn brach ab. Der Verletzte verlangte die Wiederherstellungskosten von etwa 5500 Euro und 1500 Euro Schmerzensgeld. In erster Instanz entsprach das Landgericht Traunstein weitgehend dieser Forderung.

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