Hildesheim (dpa/lni) - Das Totschlags-Urteil gegen eine junge Frau aus dem Kreis Hildesheim, die ihren deutlich älteren Ehemann im Schlaf erschossen hat, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt und die Revision der Angeklagten verworfen, teilte das Landgericht Hildesheim am Montag mit (Az. 3 StR 413/17).
Die Hildesheimer Richter hatten die 21-Jährige im März dieses Jahres zu elf Jahren Haft verurteilt. Sie sahen es als erwiesen an, dass sie im Juli 2016 ihren 63-jährigen Ehemann in der gemeinsamen Wohnung in Algermissen (Kreis Hildesheim) im Schlaf mit acht Schüssen getötet hat. Anschließend war sie mit ihrem jungen Liebhaber in den Urlaub nach Italien gefahren. Die angehende Automechanikerin und der 63 Jahre alte Maurer hatten sich über ihre gemeinsamen Interessen Autos und Pferde kennengelernt.