Hildesheim:13 Jahre nach Messerattacke: Freispruch für Angeklagten

Hildesheim (dpa/lni) - Mehr als 13 Jahre nach einer Messerstecherei in Peine ist der Prozess gegen einen 35-jährigen Tatverdächtigen mit einem Freispruch zu Ende gegangen. "Das Schwurgericht hat den Angeklagten vom Vorwurf des versuchten Totschlags in fünf Fällen freigesprochen", sagte ein Sprecher des Landgerichts Hildesheim am Montag. Die Messerattacken des Angeklagten seien zwar als versuchter Totschlag zu werten, nach Auffassung des Gerichts aber aus Notwehr entstanden, hieß es zur Begründung.

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Hildesheim (dpa/lni) - Mehr als 13 Jahre nach einer Messerstecherei in Peine ist der Prozess gegen einen 35-jährigen Tatverdächtigen mit einem Freispruch zu Ende gegangen. „Das Schwurgericht hat den Angeklagten vom Vorwurf des versuchten Totschlags in fünf Fällen freigesprochen“, sagte ein Sprecher des Landgerichts Hildesheim am Montag. Die Messerattacken des Angeklagten seien zwar als versuchter Totschlag zu werten, nach Auffassung des Gerichts aber aus Notwehr entstanden, hieß es zur Begründung.

Die Kammer habe nicht mehr aufklären können, was im Oktober 2004 vor der Peiner Discothek „Crazy Daisy“ genau passiert sei. Nach einer Schlägerei auf der Tanzfläche war der Albaner mit zwei Begleitern aus der Disco geworfen worden. Vor der Tür ging die Auseinandersetzung weiter. Dabei kam es nach Auffassung des Gerichts zu Angriffen gegen die Gruppe durch fünf Türken. Der Angeklagte zog ein Messer und verletzte dabei mindestens drei der Kontrahenten. Nach Auffassung des Gerichts waren diese Taten durch das Notwehrrecht gerechtfertigt. Weitere Details blieben im Prozessverlauf offen, auch weil sich die Zeugen häufig widersprachen.

Kurz nach der Tat war der damals 21-jährige Albaner in sein Heimatland geflüchtet. Er wurde mit internationalem Haftbefehl gesucht, konnte aber erst im April dieses Jahres in Belgien verhaftet werden. Für die Untersuchungshaft steht dem 35-Jährigen eine Entschädigung zu.

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