Hamburg:Prozessauftakt nach Brandanschlag auf zwei Obdachlose

Hamburg (dpa/lno) - Er soll die Schlafsäcke von zwei Obdachlosen angezündet haben - dafür hat die Staatsanwaltschaft am Montag vor dem Hamburger Landgericht einem 29-Jährigen versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Nachdem er das Feuer gelegt habe, soll er sich "in der Annahme, die Geschädigten würden in ihren Schlafsäcken verbrennen", vom Tatort entfernt haben, sagte die Staatsanwältin. Die beiden 32 und 43 Jahre alten Männer trugen demnach zum Teil großflächige Verbrennungen davon. Der Angeklagte selbst wollte sich nicht äußern, ließ jedoch von seiner Verteidigerin eine Erklärung verlesen. Darin hieß es, es gebe keine ausreichenden Beweise für eine Tatbeteiligung des ebenfalls aus dem Obdachlosenmilieu stammenden Mannes.

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Hamburg (dpa/lno) - Er soll die Schlafsäcke von zwei Obdachlosen angezündet haben - dafür hat die Staatsanwaltschaft am Montag vor dem Hamburger Landgericht einem 29-Jährigen versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Nachdem er das Feuer gelegt habe, soll er sich „in der Annahme, die Geschädigten würden in ihren Schlafsäcken verbrennen“, vom Tatort entfernt haben, sagte die Staatsanwältin. Die beiden 32 und 43 Jahre alten Männer trugen demnach zum Teil großflächige Verbrennungen davon. Der Angeklagte selbst wollte sich nicht äußern, ließ jedoch von seiner Verteidigerin eine Erklärung verlesen. Darin hieß es, es gebe keine ausreichenden Beweise für eine Tatbeteiligung des ebenfalls aus dem Obdachlosenmilieu stammenden Mannes.

Erst Mitte Juni war in Berlin ein 21-Jähriger zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden, weil er in der Weihnachtsnacht 2016 auf einer Bank im Kreuzberger U-Bahnhof Schönleinstraße einen Obdachlosen angezündet hatte. Drei 17 bis 18 Jahre alte Mitangeklagte wurden wegen Beihilfe zu Jugendstrafen von jeweils acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Fahrgäste hatten die Flammen gelöscht, der ahnungslose Mann aus Polen blieb unverletzt. Gegen das Urteil legte die Staatsanwaltschaft Revision ein.

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