Hamburg:Prozess um Brand bei „Mopo“: Bewährungsstrafen gefordert

Hamburg (dpa/lno) - Im Prozess um zwei mutmaßlich islamistisch motivierte Brandanschläge auf das Verlagsgebäude der "Hamburger Morgenpost" und eine Schule in Altona hat die Staatsanwaltschaft Bewährungsstrafen für alle vier Angeklagten gefordert. Ein 22-Jähriger soll nach dem Willen der Anklagebehörde zu zwei Jahren Haft verurteilt werden, wie die Gerichtspressestelle am Montag mitteilte. Die Haftforderungen für die übrigen drei jungen Männer liegen zwischen zwölf und 22 Monaten. Zudem sollen sie Arbeitsstunden ableisten. Auch die Verteidiger von drei Angeklagten sprachen sich für Bewährungsstrafen aus. Nur die Anwältin eines ebenfalls 22-Jährigen forderte Freispruch für ihren Mandanten.

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Hamburg (dpa/lno) - Im Prozess um zwei mutmaßlich islamistisch motivierte Brandanschläge auf das Verlagsgebäude der „Hamburger Morgenpost“ und eine Schule in Altona hat die Staatsanwaltschaft Bewährungsstrafen für alle vier Angeklagten gefordert. Ein 22-Jähriger soll nach dem Willen der Anklagebehörde zu zwei Jahren Haft verurteilt werden, wie die Gerichtspressestelle am Montag mitteilte. Die Haftforderungen für die übrigen drei jungen Männer liegen zwischen zwölf und 22 Monaten. Zudem sollen sie Arbeitsstunden ableisten. Auch die Verteidiger von drei Angeklagten sprachen sich für Bewährungsstrafen aus. Nur die Anwältin eines ebenfalls 22-Jährigen forderte Freispruch für ihren Mandanten.

Laut Staatsanwaltschaft sollen die jungen Männer die Taten im Januar 2015 aus Verärgerung über die Mohammed-Karikaturen von „Charlie Hebdo“ verübt haben, die die „Mopo“ nach dem Terroranschlag auf das Pariser Satiremagazins nachgedruckt hatte. Zwei von ihnen sollen zunächst versucht haben, die Schule in Brand zu setzen, in der Schüler die Karikaturen aufgehängt hatten. In der folgenden Nacht zum 11. Januar 2015 legten der Staatsanwaltschaft zufolge alle vier Angeklagten Feuer bei der „Mopo“. Dabei entstand Sachschaden. Zum Auftakt des Prozesses hatten die Angeklagten Teilgeständnisse abgelegt. Die Jugendkammer am Landgericht will ihr Urteil am 20. Juli verkünden.

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