Hamburg:Gericht: Handelskammer muss Daten nicht veröffentlichen

Hamburg (dpa/lno) - Die Handelskammer Hamburg muss ihre Daten und Dokumente nicht im Internet offenlegen. Das Verwaltungsgericht Hamburg wies am 18. September die Klage des Chaos Computer Clubs (CCC) ab, der gefordert hatte, dass sich die Kammer dem Informationsregister nach dem Transparenzgesetz anschließen müsse. Die Handelskammer sei keine veröffentlichungspflichtige Behörde im Sinne des vor fünf Jahren in Kraft getretenen Transparenzgesetzes, hieß es in der am Montag verbreiteten Begründung des Gerichts.

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Hamburg (dpa/lno) - Die Handelskammer Hamburg muss ihre Daten und Dokumente nicht im Internet offenlegen. Das Verwaltungsgericht Hamburg wies am 18. September die Klage des Chaos Computer Clubs (CCC) ab, der gefordert hatte, dass sich die Kammer dem Informationsregister nach dem Transparenzgesetz anschließen müsse. Die Handelskammer sei keine veröffentlichungspflichtige Behörde im Sinne des vor fünf Jahren in Kraft getretenen Transparenzgesetzes, hieß es in der am Montag verbreiteten Begründung des Gerichts.

Die Vorschriften des Gesetzes seien so zu verstehen, dass die Veröffentlichungspflicht nur für Behörden „in Rechtsträgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg“ gelte. „Hierzu zählt die Handelskammer Hamburg nicht“, entschied das Gericht.

Nach dem Hamburger Transparenzgesetz ist die Verwaltung dazu verpflichtet, die Bürger von sich aus unaufgefordert zu informieren. So können Bürger im Internet etwa nachlesen, was die Vorstände öffentlicher Unternehmen verdienen.

Ausgenommen ist jedoch die „mittelbare Staatsverwaltung“, also etwa die Kammern, das UKE, der NDR oder die Universitäten. Eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts sagte, die nun getroffene Entscheidung beziehe sich nur auf die Handelskammer. Ob dies auch für Unis oder das UKE gelte, „müsste neu geprüft werden“.

Der CCC hatte Anfang 2015 die Handelskammer verklagt, um sie so zu mehr Transparenz zu zwingen. „Das Transparenzgesetz definiert den Begriff „Behörde“ in Anlehnung an den bewährten funktionalen Behördenbegriff aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz, hatte der damalige CCC-Anwalt und heutige Justizsenator Till Steffen (Grüne) erklärt. Danach seien öffentlich-rechtliche Körperschaften wie Kammern oder Hochschulen ohne Zweifel inbegriffen.

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