Hamburg:Doppelmord am Jungfernstieg: Neues Gutachten abgelehnt

Hamburg (dpa/lno) - Im Prozess um den Doppelmord an der Hamburger S-Bahnstation Jungfernstieg hat das Landgericht die Forderung der Verteidigung, einen weiteren Gutachter zu hören, abgelehnt. Der Anwalt des Angeklagten wollte mit Hilfe eines Psychologen belegen lassen, dass es sich bei dem Verbrechen am 12. April doch um eine Affekttat gehandelt haben könnte. Das hatte ein Psychiater in dem Verfahren bei seiner Befragung durch die Richter ausgeschlossen. Der Verteidiger kündigte an, am Mittwochnachmittag einen weiteren Antrag stellen zu wollen. Damit ist völlig offen, wann die Plädoyers gehalten werden können.

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Hamburg (dpa/lno) - Im Prozess um den Doppelmord an der Hamburger S-Bahnstation Jungfernstieg hat das Landgericht die Forderung der Verteidigung, einen weiteren Gutachter zu hören, abgelehnt. Der Anwalt des Angeklagten wollte mit Hilfe eines Psychologen belegen lassen, dass es sich bei dem Verbrechen am 12. April doch um eine Affekttat gehandelt haben könnte. Das hatte ein Psychiater in dem Verfahren bei seiner Befragung durch die Richter ausgeschlossen. Der Verteidiger kündigte an, am Mittwochnachmittag einen weiteren Antrag stellen zu wollen. Damit ist völlig offen, wann die Plädoyers gehalten werden können.

Dem Angeklagten aus dem westafrikanischen Niger wird vorgeworfen, seine Ex-Partnerin und die gemeinsame kleine Tochter vor den Augen zahlreicher Passanten mit einem Messer getötet zu haben. Der 34-Jährige hatte das Verbrechen gestanden. Laut Anklage war Hintergrund der Tat ein Sorgerechtsstreit.

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