Hamburg:Bewährungsstrafen im Prozess um angebliche Scheinhinrichtung

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Hamburg (dpa/lno) - Im Prozess um eine angebliche Scheinhinrichtung in einem Wald bei Schwarzenbek (Herzogtum Lauenburg) hat das Landgericht Hamburg am Mittwoch den Besitzer eines Kiez-Clubs und einen Türsteher zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sich die beiden Männer der räuberischen Erpressung, Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Nötigung schuldig gemacht hatten. Der Clubbesitzer erhielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren, sein Komplize eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Das entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft.

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Hamburg (dpa/lno) - Im Prozess um eine angebliche Scheinhinrichtung in einem Wald bei Schwarzenbek (Herzogtum Lauenburg) hat das Landgericht Hamburg am Mittwoch den Besitzer eines Kiez-Clubs und einen Türsteher zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sich die beiden Männer der räuberischen Erpressung, Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Nötigung schuldig gemacht hatten. Der Clubbesitzer erhielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren, sein Komplize eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Das entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Nach Überzeugung des Gerichts beschuldigten der Clubbesitzer (34) und sein Türsteher (39) im März 2016 einen Barkeeper, Geld gestohlen zu haben. Doch dieser habe den Diebstahl geleugnet, sagte ein Gerichtssprecher. Der Clubbesitzer habe den Barkeeper daraufhin zweimal ins Gesicht geschlagen, während der Türsteher ihn von hinten bedrängt habe. Der Barkeeper habe seine Taschen leeren müssen. Um ihn zu einem Geständnis zu bringen, sei den Männern dann laut Gericht „jedes Mittel recht gewesen“. Der Clubbesitzer habe eine Schreckschusspistole hervorgeholt, durchgeladen und sie dem Opfer an den Hinterkopf gehalten.

„Dann drehten die Angeklagten die Eskalationsschraube weiter“, sagte der Gerichtssprecher. „Sie kündigten dem Geschädigten an, mit ihm in den Wald zu fahren.“ Sie hätten ihm Angst machen wollen, ihn dort zu töten. „Nicht feststellbar ist, dass die Pistole mitgenommen wurde.“ In dem Waldstück in Schwarzenbek habe der Barkeeper in Todesangst den Diebstahl von 300 Euro eingeräumt. Auch wenn das gar nicht gestimmt habe, hatte das Opfer im Prozess betont. Nach Angaben des Gerichts ließen die Angeklagten den Barkeeper daraufhin im Wald zurück.

Sie hatten sich in dem Verfahren bei dem Barkeeper entschuldigt. Laut Gerichtssprecher erhält er im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs 5500 Euro von den Tätern.

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