Hamburg:Ausschluss von AfD-Mann aus Bürgerschaft wird geprüft

Hamburg (dpa/lno) - Das Hamburgische Verfassungsgericht hat sich am Donnerstag mit dem Ausschluss des früheren AfD-Abgeordneten Ludwig Flocken aus einer Bürgerschaftssitzung befasst. Die Prozessbeteiligten hätten ausführlich die umstrittenen Äußerungen des Abgeordneten erörtert, sagte ein Gerichtssprecher. Flocken hatte am vergangenen 1. März in einer Aktuellen Stunde über den Umgang mit dem türkischen Verband Ditib einen Hass auf alles Deutsche angeprangert. Parlamentspräsidentin Carola Veit (SPD) hatte den Ausschluss Flockens mit dessen Wortwahl gegenüber Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), den Grünen und CDU-Fraktionschef André Trepoll begründet.

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Hamburg (dpa/lno) - Das Hamburgische Verfassungsgericht hat sich am Donnerstag mit dem Ausschluss des früheren AfD-Abgeordneten Ludwig Flocken aus einer Bürgerschaftssitzung befasst. Die Prozessbeteiligten hätten ausführlich die umstrittenen Äußerungen des Abgeordneten erörtert, sagte ein Gerichtssprecher. Flocken hatte am vergangenen 1. März in einer Aktuellen Stunde über den Umgang mit dem türkischen Verband Ditib einen Hass auf alles Deutsche angeprangert. Parlamentspräsidentin Carola Veit (SPD) hatte den Ausschluss Flockens mit dessen Wortwahl gegenüber Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), den Grünen und CDU-Fraktionschef André Trepoll begründet.

In der Verhandlung vor dem Verfassungsgericht ging es vor allem um den Ermessensspielraum der Bürgerschaftspräsidentin. Es wurde deutlich, dass Veit den Abgeordneten erst bei Debattenende, eine halbe Stunde nach der letzten umstrittenen Äußerung, ausgeschlossen hatte. Unmittelbar nach der Äußerung hatte sie Flocken bereits „abschließend“ einen Ordnungsruf erteilt. Vor dem Ausschluss hatte Veit nicht den Ältestenrat einberufen, sondern die Entscheidung allein getroffen. Flocken räumte ein, dass seine Worte provokant gewesen seien, und er wandte sich auch nicht gegen den Ordnungsruf. Das Gericht will das Urteil im Februar verkünden. Der genaue Termin steht noch nicht fest.

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