Hamburg:Angriff auf Ehefrau mit heißem Öl: Urteil ist rechtskräftig

Hamburg (dpa/lno) - Das Urteil im Hamburger Revisionsprozess um einen beinahe tödlichen Angriff auf eine Frau mit heißem Öl ist rechtskräftig. Das Landgericht hatte den angeklagten Ehemann im April zu einer Haftstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt. Dagegen hatte der Verurteilte erneut Revision eingelegt, die er nun aber zurücknahm, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Das Gericht war weitestgehend dem ursprünglichen Urteil vom April 2016 gefolgt, das sich auf eine Haftstrafe von zehn Jahre belaufen hatte. Dieses erste Urteil hatte der Bundesgerichtshof aber aufgehoben.

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Hamburg (dpa/lno) - Das Urteil im Hamburger Revisionsprozess um einen beinahe tödlichen Angriff auf eine Frau mit heißem Öl ist rechtskräftig. Das Landgericht hatte den angeklagten Ehemann im April zu einer Haftstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt. Dagegen hatte der Verurteilte erneut Revision eingelegt, die er nun aber zurücknahm, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Das Gericht war weitestgehend dem ursprünglichen Urteil vom April 2016 gefolgt, das sich auf eine Haftstrafe von zehn Jahre belaufen hatte. Dieses erste Urteil hatte der Bundesgerichtshof aber aufgehoben.

Die Strafkammer sprach den Angeklagten eines Mordversuchs aus niedrigen Beweggründen sowie gefährlicher Körperverletzung schuldig. Der 50-Jährige hatte seine Ehefrau im September 2015 mit drei Litern heißem Speiseöl übergossen, während sie unter der Dusche stand. Nach der Tat schwebte die Frau mehrere Tage in Lebensgefahr. 44 Prozent ihrer Haut wurden dabei verbrüht. Es sei dem Angeklagten hauptsächlich darum gegangen, seine Frau für andere Männer unattraktiv zu machen, hieß es in der Urteilsbegründung.

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