Hamburg:„Alles Spinnerei“: Ciftlik-Verteidigung fordert Freispruch

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Hamburg (dpa/lno) - Im Prozess gegen den ehemaligen Hoffnungsträger der Hamburger SPD, Bülent Ciftlik, hat die Verteidigung am Freitag vor dem Hamburger Landgericht auf einen Freispruch plädiert. Die Vorwürfe gegen den 45 Jahre alten Ex-Bürgerschaftsabgeordneten seien "alles Spinnerei", sagte Rechtsanwältin Gabriele Heinecke. Ciftlik wird unter anderem vorgeworfen, bei der Vermittlung einer Scheinehe geholfen und Zeugen zu Falschaussagen angestiftet zu haben. Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll der einst von der Zeitschrift "Brigitte" als "Obama von Altona" betitelte Angeklagte dafür eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren erhalten.

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Hamburg (dpa/lno) - Im Prozess gegen den ehemaligen Hoffnungsträger der Hamburger SPD, Bülent Ciftlik, hat die Verteidigung am Freitag vor dem Hamburger Landgericht auf einen Freispruch plädiert. Die Vorwürfe gegen den 45 Jahre alten Ex-Bürgerschaftsabgeordneten seien „alles Spinnerei“, sagte Rechtsanwältin Gabriele Heinecke. Ciftlik wird unter anderem vorgeworfen, bei der Vermittlung einer Scheinehe geholfen und Zeugen zu Falschaussagen angestiftet zu haben. Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll der einst von der Zeitschrift „Brigitte“ als „Obama von Altona“ betitelte Angeklagte dafür eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren erhalten.

Die Verteidiger Heinecke und Florian Melloh hingegen sehen Ciftlik als Opfer. In seinem Fall sei es um „verletzte Gefühle“ und „verschmähte Liebe“ der Hauptbelastungszeugin gegangen, so Heinecke. „Warum sollte er alles, was er sich erarbeitet hat aufs Spiel setzen“, fragte sie das Gericht in ihrem Plädoyer. „Das ist geradezu absurd“, fuhr sie fort. Der Angeklagte habe für die Vermittlung der Scheinehe kein Motiv gehabt.

Auch die weiteren Vorwürfe wiesen die Verteidiger entschieden zurück. So habe sich der Angeklagte nach ihrer Überzeugung nicht etwa in das E-Mailkonto seiner damaligen Bekannten gehackt und in ihrem Namen Mails verschickt. „Herr Ciftlik ist nicht derjenige, der die Spionage-Software installiert hat“, sagte Rechtsanwältin Heinecke. Es gebe stichhaltige Beweise, dass er sich zum Zeitpunkt des Downloads bei einer Veranstaltung im Hamburger Rathaus aufgehalten habe.

Der Scheinehe-Fall beschäftigt die Justiz bereits seit sieben Jahren. 2010 hatte das Amtsgericht St. Georg Ciftlik deswegen zu einer Geldstrafe von 12 000 Euro verurteilt. In einem Revisionsprozess, diesmal vor dem Landgericht, wurde der Angeklagte auch mit neuen Vorwürfen konfrontiert. Dieser platzte jedoch 2013, da Ciftlik nach einem Autounfall in Indien festsaß und infolgedessen wochenlang nicht am Prozess teilnehmen konnte. Die dritte Auflage des Prozesses dauert nun bereits seit Oktober 2015.

Ist der einstige Shooting-Star der Hamburger Sozialdemokraten Opfer der Rache einer zurückgewiesenen Liebschaft oder steckt in ihm eine „erhebliche kriminelle Energie“, wie die Staatsanwaltschaft behauptete? Das muss nun das Gericht unter Leitung des Vorsitzenden Richters Heiko Hammann entscheiden. Ein Urteil wird am 19. Juni (14.30 Uhr) erwartet.

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