Hamburg:46-Jähriger stirbt durch Messerstich: Freispruch

Hamburg (dpa/lno) - Im Prozess um den Tod eines 46-Jährigen durch eine Messerverletzung in Hamburg-Wilstorf ist die Angeklagte am Donnerstag freigesprochen worden. Die Strafkammer am Landgericht sei zu dem Ergebnis gekommen, dass sich der Mann möglicherweise selbst aufgespießt habe, sagte ein Gerichtssprecher. Die Schilderung der 27 Jahre alten Angeklagten, wonach ihr der Mann bei einem Streit ins Messer lief, sei nicht zu widerlegen. Es blieben allerdings Zweifel. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft wegen Totschlags gefordert.

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Hamburg (dpa/lno) - Im Prozess um den Tod eines 46-Jährigen durch eine Messerverletzung in Hamburg-Wilstorf ist die Angeklagte am Donnerstag freigesprochen worden. Die Strafkammer am Landgericht sei zu dem Ergebnis gekommen, dass sich der Mann möglicherweise selbst aufgespießt habe, sagte ein Gerichtssprecher. Die Schilderung der 27 Jahre alten Angeklagten, wonach ihr der Mann bei einem Streit ins Messer lief, sei nicht zu widerlegen. Es blieben allerdings Zweifel. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft wegen Totschlags gefordert.

Das Paar war am Abend des 22. November 2018 in der Wohnung des Mannes in Streit geraten. Nach Darstellung der Angeklagten bedrohte der 46-Jährige sie im Schlafzimmer mit einer Schere. Sie flüchtete daraufhin ins Wohnzimmer, nahm ein Küchenmesser vom Tisch und hielt es schützend vor ihre Brust. In dem Augenblick sei der Mann durch die noch nicht ganz geschlossene Tür gestürmt und mit Schwung in das Messer gelaufen.

Das Gericht ließ das Geschehen von Rechtsmedizinern mit Leichen nachstellen. Dabei ging es um die Frage, ob der Schwung des Mannes tatsächlich für den Stich durch das Brustbein gereicht haben könnte. Die Mediziner bejahten die Frage schließlich, zumal der Tote im Brustbereich eine geringe Knochendichte aufwies.

Für die Angeklagte habe auch gesprochen, dass sie gleich nach dem Zwischenfall den Notruf wählte. In dem aufgezeichneten Anruf sagte sie: „Er hatte eine Schere in der Hand, ich habe ein Messer gegriffen, und er ist mir ins Messer gefallen.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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