ProzesseGericht: Mindestgröße für Pilotinnen diskriminierend

Köln (dpa) - Die Festlegung der Mindestgröße von 1,65 Meter für Pilotinnen ist diskriminierend. Das hat das Arbeitsgericht Köln entschieden. Es wies die Entschädigungsklage einer jungen Frau gegen die Lufthansa aber trotzdem ab. Da die Mindestgröße tarifrechtlich geregelt sei, habe die Fluggesellschaft als Arbeitgeber nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, stellten die Richter fest. Eine ausführliche Begründung geben die Richter erst später in der schriftlichen Entscheidung.

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

SZ bei Google bevorzugen

Köln (dpa) - Die Festlegung der Mindestgröße von 1,65 Meter für Pilotinnen ist diskriminierend. Das hat das Arbeitsgericht Köln entschieden. Es wies die Entschädigungsklage einer jungen Frau gegen die Lufthansa aber trotzdem ab. Da die Mindestgröße tarifrechtlich geregelt sei, habe die Fluggesellschaft als Arbeitgeber nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, stellten die Richter fest. Eine ausführliche Begründung geben die Richter erst später in der schriftlichen Entscheidung.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

SZ Stellenmarkt
:Entdecken Sie attraktive Jobs

In anspruchsvollen Berufsfeldern im Stellenmarkt der SZ.

  • Medizin, Gesundheit & Soziales
  • Tech. Entwicklung & Konstruktion
  • Consulting & Beratung
  • Marketing, PR & Werbung
  • Fahrzeugbau & Zulieferer
  • IT/TK Softwareentwicklung
  • Tech. Management & Projektplanung
  • Vertrieb, Verkauf & Handel
  • Forschung & Entwicklung
Jetzt entdecken

Exklusive Gutscheine für SZ-Abonnenten: