Brandenburg/Havel (dpa) - Das Brandenburger Oberlandesgericht entscheidet heute über die Frage, ob ein Verein von Parodisten Hinweisschilder für seine „Messen“ aufstellen darf. Konkret geht es um Schilder an Ortseingängen. Die Vereinigung „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ sieht sich als Weltanschauungsgemeinschaft und verlangt dasselbe Recht wie die großen Kirchen, die mit Hinweistafeln auf ihre Gottesdienste hinweisen. Doch der Landesbetrieb Straßenwesen hatte die Aufstellung der Schilder abgelehnt. Daher klagen die „Pastafaris“ gegen das Land Brandenburg.
Prozesse:Gericht entscheidet über Rechte der Spaghettimonster-Kirche
Brandenburg/Havel (dpa) - Das Brandenburger Oberlandesgericht entscheidet heute über die Frage, ob ein Verein von Parodisten Hinweisschilder für seine "Messen" aufstellen darf. Konkret geht es um Schilder an Ortseingängen. Die Vereinigung "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" sieht sich als Weltanschauungsgemeinschaft und verlangt dasselbe Recht wie die großen Kirchen, die mit Hinweistafeln auf ihre Gottesdienste hinweisen. Doch der Landesbetrieb Straßenwesen hatte die Aufstellung der Schilder abgelehnt. Daher klagen die "Pastafaris" gegen das Land Brandenburg.
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