Prozesse:Gericht entscheidet neu über Strafe für „Reichsbürger“-Frau

Die Angeklagte steht mit Handschellen im Saal vom Landgericht und verdeckt sich ihr Gesicht. (Foto: Philipp Schulze/Deutsche Presse-Agentur GmbH/dpa)

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Lüneburg (dpa/lni) - Den Fall einer zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilten Frau aus der sogenannten Reichsbürger-Szene wird das Landgericht Lüneburg am 9. April neu verhandeln. Der Bundesgerichtshof hatte die Revision gegen den Schuldspruch verworfen. Gleichzeitig war dieser präzisiert worden - demnach gelte sie als „Rädelsführerin“. Eingezogene Objekte seien im vorherigen Urteil des Landgerichts nicht hinreichend bezeichnet - unklar sei, ob es sich um „Tatmittel“ handele, die der Frau gehörten. Darüber und über die Strafzumessung muss nun eine andere Strafkammer des Landgerichts neu entscheiden.

Das Landgericht der Hansestadt hatte die Frau aus Hannover im November 2022 wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot verurteilt - außerdem wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Missbrauchs von Berufsbezeichnungen vor Gericht. Auch gab sie sich demnach unter falschem Namen als Rechtsanwältin aus. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die inzwischen 63-Jährige federführend den Verein „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ gegründet und den Zusammenhalt der seit 2020 verbotenen Organisation gefördert hatte - mit dem Ziel, ein eigenes staatliches System zu errichten.

Gegen eine Zahlung von 500 Euro stellte der Verein sogenannte Lebendbekundungen aus, mit deren Hilfe sich die Anhänger von der Bundesrepublik Deutschland als Staat lossagen konnten. Der Verein wird der „Reichsbürgerbewegung“ zugerechnet, seine Ideologie richtet sich unter anderem gegen jüdische und muslimische Menschen.

© dpa-infocom, dpa:240328-99-495667/3

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