Prozesse:Gericht: Doppel-Nachname eines Kindes nicht zu ändern

Koblenz (dpa) - Nach der Trennung eines Elternpaares kann der Doppel-Nachname ihres Kindes in der Regel nicht geändert werden. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Die Beibehaltung des Namensbandes sei für die Persönlichkeitsentwicklung förderlicher als dessen Durchtrennung. Im konkreten Fall hatte ein Vater geklagt, nachdem die Mutter des gemeinsamen Kindes die Änderung des Namens beantragt hatte. Die Tochter sollte nur noch den Nachnamen der Mutter führen. Das Gericht sagt, dafür gebe es keine schwerwiegenden Gründe. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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Koblenz (dpa) - Nach der Trennung eines Elternpaares kann der Doppel-Nachname ihres Kindes in der Regel nicht geändert werden. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Die Beibehaltung des Namensbandes sei für die Persönlichkeitsentwicklung förderlicher als dessen Durchtrennung. Im konkreten Fall hatte ein Vater geklagt, nachdem die Mutter des gemeinsamen Kindes die Änderung des Namens beantragt hatte. Die Tochter sollte nur noch den Nachnamen der Mutter führen. Das Gericht sagt, dafür gebe es keine schwerwiegenden Gründe. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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