Fulda:Mordversuch: Angeklagter räumt Angriff ein

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Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild)

Im Prozess vor dem Landgericht Fulda um einen heimtückischen Mordversuch hat der 57-jährige Angeklagte am Freitag eingeräumt, das Opfer mit einem Fleischklopfer...

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Fulda (dpa/lhe) - Im Prozess vor dem Landgericht Fulda um einen heimtückischen Mordversuch hat der 57-jährige Angeklagte am Freitag eingeräumt, das Opfer mit einem Fleischklopfer geschlagen zu haben. Der Mann trug am zweiten Prozesstag eine schriftliche Erklärung vor. Darin hieß es, er habe sich von seinem Freund im Stich gelassen gefühlt, als dieser ihm am 16. Juli 2021 bei einem Router-Problem helfen wollte.

Aus Sicht des deutschen Angeklagten hätte der 44-Jährige ihm sagen sollen, dass er dazu das Passwort brauche. Das aber habe er in dem Moment nicht finden können. „Ich war verzweifelt wegen des Passworts und überfordert“, sagte der Mann. Da habe er den Fleischklopfer und ein Klappmesser aus der Küche geholt und zugeschlagen sowie mit dem Messer auf ihn eingestochen. „Ich wollte ihn mit dem Messer bedrohen, aber auf keinen Fall töten“, beteuerte der 57-Jährige. Nachdem der Verletzte aus der Wohnung geflohen war, habe er selbst mit dem Fleischklopfer auch noch auf den Wohnzimmertisch, den Fernseher und den Computer eingeschlagen. Dann habe er die Polizei gerufen und seinen Rucksack für das Gefängnis gepackt.

Die Tat erklärte der Angeklagte damit, dass Fernseher und Computer für ihn lebenswichtig gewesen seien. Denn in der Corona-Pandemie habe er seine Wohnung kaum verlassen. Durch die lange Zeit der Isolation sei er außer Kontrolle geraten. Es tue ihm sehr leid. Der 44-Jährige sei der Einzige gewesen, die ihn regelmäßig besucht und ihm bei allem geholfen habe. Als Erklärung für die Tat führt der Angeklagte auch an, früher Drogen genommen und Alkohol getrunken zu haben. Zwei Wochen vor der Tat habe er aber damit aufgehört.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat der 57-Jährige bei dem Angriff den Tod seines Freundes billigend in Kauf genommen. Deshalb ist er wegen versuchten Mordes angeklagt. Das Opfer hatte aus der Wohnung fliehen können. Auf dem Bürgersteig war er blutüberströmt zusammengebrochen. Ein Urteil wird am 4. Februar erwartet.

© dpa-infocom, dpa:220114-99-710043/2

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