Frankenthal (Pfalz):Neuer Prozess gegen „Barbarenschatz“-Finder am 23. Januar

Frankenthal (dpa/lrs) - Der Rechtsstreit um den als einmalig bezeichneten "Barbarenschatz" von Rülzheim und seinen Finder geht in die dritte Runde. Für den 23. Januar sei am Landgericht Frankenthal in dieser Sache eine Verhandlung anberaumt, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag auf Anfrage.

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Frankenthal (dpa/lrs) - Der Rechtsstreit um den als einmalig bezeichneten „Barbarenschatz“ von Rülzheim und seinen Finder geht in die dritte Runde. Für den 23. Januar sei am Landgericht Frankenthal in dieser Sache eine Verhandlung anberaumt, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag auf Anfrage.

Ein Mann aus Speyer hatte den aus dem fünften Jahrhundert nach Christus stammenden Schatz bei einer nicht genehmigten Suche in der Südpfalz mit Hilfe eines Metalldetektors aufgestöbert. Er versteckte ihn bei einem Bekannten, angeblich aus Angst vor Einbrechern. Erst sieben Monate nach der Entdeckung, als Fotos des Schatzes der Polizei in die Hände fielen, rückte er den Fund heraus. Weil in Rheinland-Pfalz Funde, die kulturhistorisch wertvoll sein können, unter bestimmten Umständen automatisch dem Staat gehören, landete der Fall vor Gericht.

Der Finder war daraufhin in zwei Instanzen wegen Unterschlagung des Schatzes zu Bewährungsstrafen von 15 beziehungsweise 8 Monaten verurteilt worden. Seine Verteidiger streben einen Freispruch an. Das jüngste Urteil hatte das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) auf ihre Revision hin aufgehoben und den Fall zur Neuverhandlung nach Frankenthal zurückverwiesen.

Der von Archäologen als einmalig bezeichnete Schatz besteht aus mehr als 100 Teilen. Dazu zählen neben einem Silberteller und einer Silberschale zahlreiche goldene Gewandapplikationen und - das Highlight - die Reste eines vergoldeten und versilberten Klappstuhls.

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