Frankenthal (Pfalz):Finder des Rülzheimer „Barbarenschatzes“ wieder vor Gericht

Frankenthal (dpa/lrs) - Vor dem Landgericht Frankenthal hat am Dienstag der dritte Prozess gegen den Finder des sogenannten Barbarenschatzes von Rülzheim begonnen. Die Richter müssen entscheiden, ob der gelernte Einzelhandelskaufmann den Fund unterschlagen hat. Zweimal wurde er bereits wegen Unterschlagung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Seine Anwälte streben aber weiter einen Freispruch an. Weil sie nach dem jüngsten Urteil beim Pfälzischen Oberlandesgericht erfolgreich Revision eingelegt hatten, kommt es nun erneut zum Prozess. Die Vorsitzende Richterin bat am Dienstag die Verfahrensbeteiligten zunächst zu einem Erörterungsgespräch.

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Frankenthal (dpa/lrs) - Vor dem Landgericht Frankenthal hat am Dienstag der dritte Prozess gegen den Finder des sogenannten Barbarenschatzes von Rülzheim begonnen. Die Richter müssen entscheiden, ob der gelernte Einzelhandelskaufmann den Fund unterschlagen hat. Zweimal wurde er bereits wegen Unterschlagung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Seine Anwälte streben aber weiter einen Freispruch an. Weil sie nach dem jüngsten Urteil beim Pfälzischen Oberlandesgericht erfolgreich Revision eingelegt hatten, kommt es nun erneut zum Prozess. Die Vorsitzende Richterin bat am Dienstag die Verfahrensbeteiligten zunächst zu einem Erörterungsgespräch.

Der junge Mann hatte 2013 den als einmalig geltenden „Barbarenschatz“ aus dem fünften Jahrhundert nach Christus in der Südpfalz aufgespürt - bei einer nicht genehmigten Suche mit Hilfe eines Metalldetektors. Dazu gehören Silberstatuetten, eine Silberschale sowie goldene Gewandapplikationen. Erst sieben Monate nach dem Fund, als Fotos des Schatzes der Polizei in die Hände fielen und die Entdeckung drohte, rückte der Mann den Schatz heraus. Aus Sicht der Ermittlungsbehörden war das zu spät: Denn in Rheinland-Pfalz gehören Funde, die kulturhistorisch wertvoll sein können, unter bestimmten Umständen automatisch dem Staat. In dem Verfahren muss nun festgestellt werden, ob die Fundstücke tatsächlich kulturhistorisch wertvoll sind.

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