Frankenthal:Ehefrau erschossen: Gericht prüft mögliches Mordmerkmal

Paragrafen-Symbole sind an Türgriffen am Eingang zu einem Landgericht angebracht. (Foto: Oliver Berg/dpa/Symbolbild)

Das Landgericht Frankenthal verhandelt von diesem Dienstag (9.00 Uhr) an erneut den Fall eines Angeklagten, der seine Ehefrau mit zwei Schüssen in den Kopf...

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Frankenthal (dpa/lrs) - Das Landgericht Frankenthal verhandelt von diesem Dienstag (9.00 Uhr) an erneut den Fall eines Angeklagten, der seine Ehefrau mit zwei Schüssen in den Kopf getötet haben soll. Das Gericht hatte den heute 70-Jährigen deshalb im Februar 2020 wegen Totschlags zu neun Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch auf und verwies das Verfahren zur neuen Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts.

Für das Gericht war damals nicht nachweisbar, dass der angeklagte Deutsche bei der Tat im März 2019 in Neuhofen (Rhein-Pfalz-Kreis) die Mordmerkmale Heimtücke oder niedrige Beweggründe erfüllt hatte. Er wurde deshalb nicht wegen Mordes verurteilt.

Die Revision der Staatsanwaltschaft hatte Erfolg - die 2. Große Strafkammer muss nun prüfen, ob der Angeklagte eine Arg- und Wehrlosigkeit seiner Frau bewusst ausgenutzt hat. Dem Gericht zufolge wollte sich die 66-Jährige von ihrem Mann trennen. In dem Fall sind zahlreiche weitere Verhandlungstermine geplant.

In die Gesamtstrafe floss seinerzeit mit ein, dass der Mann für die Pistole sowie für andere Waffen und Munition keine Genehmigung besaß.

© dpa-infocom, dpa:210531-99-809975/3

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