Flensburg:„TÜV“-Fälscher im Berufungsprozess zu Haftstrafe verurteilt

Flensburg (dpa/lno) - Weil er in 120 Fällen Abgas- und Hauptuntersuchungen gefälscht hat, ist ein 50 Jahre alter Mann am Donnerstag vom Landgericht Flensburg in Zweiter Instanz zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt worden. Acht Monate gelten wegen der langen Verfahrensdauer allerdings bereits als vollstreckt. Der "TÜV"-Fälscher wurde im Februar 2016 vom Amtsgericht Schleswig zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt, von denen sechs Monate als bereits vollstreckt galten. Gegen das Urteil hatte er Berufung eingelegt. Zu den Fälschungen kam es in den Jahren 2006 bis 2011.

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Flensburg (dpa/lno) - Weil er in 120 Fällen Abgas- und Hauptuntersuchungen gefälscht hat, ist ein 50 Jahre alter Mann am Donnerstag vom Landgericht Flensburg in Zweiter Instanz zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt worden. Acht Monate gelten wegen der langen Verfahrensdauer allerdings bereits als vollstreckt. Der „TÜV“-Fälscher wurde im Februar 2016 vom Amtsgericht Schleswig zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt, von denen sechs Monate als bereits vollstreckt galten. Gegen das Urteil hatte er Berufung eingelegt. Zu den Fälschungen kam es in den Jahren 2006 bis 2011.

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