Flensburg:Nach Tod einer Patientin: Bewährungsstrafe für Pflegerin

Wegen fahrlässiger Tötung einer 77 Jahre alten Patientin hat das Amtsgericht Flensburg eine Pflegerin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Das Gericht sah es...

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Flensburg (dpa/lno) - Wegen fahrlässiger Tötung einer 77 Jahre alten Patientin hat das Amtsgericht Flensburg eine Pflegerin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Das Gericht sah es am Montag als erwiesen an, dass die Angeklagte gegen ihre Sorgfaltspflicht verstoßen hat, wie ein Gerichtssprecher am Montag sagte. Die Frau muss 1500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Eine Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro wurde für ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt.

Einen ebenfalls angeklagten Arzt sprach das Amtsgericht am Montag dagegen vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei. Der Mediziner habe nicht gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen, weil er sich auf die Angaben der Pflegerin zu Allergien verlassen musste. Er war zu den Zeitpunkt in Bereitschaft.

Der Arzt soll der Patientin 2015 in einem Krankenhaus in Flensburg das Schmerzmittel Novalgin nach einer Operation verordnet, die ehemalige Pflegerin es verabreicht haben. Die Frau war allergisch gegen das Medikament, was auch auf zahlreichen Dokumenten stand. Sie starb Tage später an Multiorganversagen in einer Lübecker Spezialklinik. Nach Ansicht des Gerichts habe die Pflegerin gegen ihre Sorgfaltspflicht verstoßen, weil sie vor ihrem Anruf bei dem Arzt nicht sorgfältig genug den Allergiepass der Patientin sowie weitere Unterlagen angesehen habe.

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