Flensburg:Frau ersticht Ehemann: Verteidigung will weitere Zeugen

Flensburg (dpa/lno) - Im Prozess gegen eine Frau, die ihren Ehemann auf Föhr erstochen haben soll, hat die Verteidigung nach dem Plädoyer des Staatsanwalts die Befragung weiterer Zeugen und die Auswertung technischer Geräte beantragt. Ihrer Ansicht nach ist die Gewalt in der Ehe und die sexuelle Demütigung der Angeklagten, die den tödlichen Stichen in der Nacht zum 7. Mai vorausgegangen sein sollen, vom Anklagevertreter nicht ausreichend gewürdigt worden. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Flensburg will nun darüber beraten. Am 20. Dezember soll der Prozess fortgesetzt werden - entweder mit neuen Zeugenaussagen oder mit der Fortsetzung der Plädoyers.

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Flensburg (dpa/lno) - Im Prozess gegen eine Frau, die ihren Ehemann auf Föhr erstochen haben soll, hat die Verteidigung nach dem Plädoyer des Staatsanwalts die Befragung weiterer Zeugen und die Auswertung technischer Geräte beantragt. Ihrer Ansicht nach ist die Gewalt in der Ehe und die sexuelle Demütigung der Angeklagten, die den tödlichen Stichen in der Nacht zum 7. Mai vorausgegangen sein sollen, vom Anklagevertreter nicht ausreichend gewürdigt worden. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Flensburg will nun darüber beraten. Am 20. Dezember soll der Prozess fortgesetzt werden - entweder mit neuen Zeugenaussagen oder mit der Fortsetzung der Plädoyers.

Der Staatsanwalt hat am Dienstag in seinem Schlusswort gesagt, auch er gehe nach der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung von Gewalt in der Ehe aus, diese sei aber nicht regelmäßig gewesen und eher mit oberflächigen Verletzungen einhergegangen. Er forderte zudem eine Verurteilung wegen Mordes und nicht wie ursprünglich angeklagt wegen Totschlags. Wir gehen nunmehr von Mord aus. Denn seiner Ansicht hat die Hauptverhandlung bewiesen, dass die Frau ihrem Mann, der bereits im Bett lag, von hinten in den Rücken gestochen hat. Dafür spreche unter anderem die Art des Stichkanals und dass es keinerlei Abwehrverletzungen gebe. Damit sei das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt.

Allerdings sei eine verminderte Steuerungsfähigkeit nicht ausgeschlossen, sagte der Staatsanwalt. Dadurch verringert sich der Strafrahmen auf 3 bis 15 Jahre. Er forderte acht Jahre Freiheitsstrafe. 

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