Essen:Schwiegermutter erstochen: Angeklagter schweigt

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Ein Mikrofon in einem Gerichtssaal. (Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild)

In Essen wird eine 50-jährige Frau erstochen. Jetzt steht ihr Schwiegersohn vor Gericht. Die Anklage lautet auf Mord.

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Essen (dpa/lnw) - Es passierte vor den Augen entsetzter Passanten. Vor rund sechs Monaten ist in Essen eine 50-jährige Frau auf offener Straße erstochen worden. Seit Dienstag beschäftigt die tödliche Bluttat das Essener Landgericht. Angeklagt ist der Schwiegersohn des Opfers. Zum Prozessauftakt hat der 34-jährige Deutsche zu den Vorwürfen geschwiegen. Die Anklage lautet auf Mord.

Es war der 25. Januar 2023, als der zweifache Vater an der Essener Adresse seiner Schwiegereltern aufgetaucht ist. Seine Schwiegermutter kam gerade von der Arbeit. Sie hatte einen Job als Reinigungskraft, war immer schon früh morgens unterwegs.

Laut Anklage hatte der 34-Jährige ein wuchtiges Küchenmesser in der Hand. Klingenlänge: 20 Zentimeter. Seine Schwiegermutter soll sogar noch versucht haben, hinter einer 88-jährigen Nachbarin Schutz zu suchen. Doch der Angeklagte soll die Seniorin brutal zur Seite geschubst haben. Sie prallte vor eine Hauswand, erlitt schwere Kopfverletzungen.

Anschließend soll der Angeklagte immer wieder auf seine Schwiegermutter eingestochen haben. Die Ärzte hatten später 21 Stichverletzungen gezählt. Herz, Lunge und Leber waren getroffen. Die Polizei war zwar schnell vor Ort, doch für die 50-Jährige kam jede Hilfe zu spät. „Sie hatte schon keinen Puls mehr“, sagte ein Beamter bei seiner Zeugenvernehmung.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte seine türkischstämmige Schwiegermutter für das Scheitern seiner Ehe verantwortlich gemacht hat. „Er wollte sie töten, um die Kontrolle über seine Frau zurückzugewinnen und die aus seiner Sicht durch die Trennung seiner Ehefrau verletzte Ehre seiner Person wiederherzustellen“, heißt es in der Anklage.

Die Ehefrau des Angeklagten hatte sich wenige Tage vor der tödlichen Messerattacke von ihrem Mann getrennt und war zu ihren Eltern zurückgekehrt. Hintergrund sollen gewaltsame Übergriffe ihres Mannes gewesen sein. Im Prozess war von einem gerichtlich erlassenen Annäherungsverbot die Rede, das sie kurz vor der Tat erwirkt haben soll.

Für den Prozess am Essener Schwurgericht gelten erhöhte Sicherheitsvorkehrungen. Die Angehörigen des Opfers müssen sich einer doppelten Sicherheitskontrolle unterziehen. Der Angeklagte ist am ersten Verhandlungstag mit Handschellen in den Gerichtssaal geführt worden.

Mit einem Urteil ist voraussichtlich im Oktober zu rechnen. Im Falle einer Verurteilung wegen Mordes droht dem Angeklagten lebenslange Haft.

© dpa-infocom, dpa:230807-99-752131/5

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