Karlsruhe (dpa) - Das Urteil gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker wegen des Mordes an Generalbundesanwalt Siegfried Buback ist rechtskräftig. Wie das Oberlandesgericht Stuttgart mitteilte, seien die Revisionen der Angeklagten und der Nebenkläger gegen die Verurteilung Beckers zu vier Jahren Haft wegen Beihilfe seien als unbegründet verworfen worden.
Prozesse:Eil +++ BGH: Urteil gegen Ex-Terroristin Verena Becker rechtskräftig
Karlsruhe (dpa) - Das Urteil gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker wegen des Mordes an Generalbundesanwalt Siegfried Buback ist rechtskräftig. Wie das Oberlandesgericht Stuttgart mitteilte, seien die Revisionen der Angeklagten und der Nebenkläger gegen die Verurteilung Beckers zu vier Jahren Haft wegen Beihilfe seien als unbegründet verworfen worden.
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