Düsseldorf (dpa) - Gehört das Umziehen vor und nach dem Job zur Arbeitszeit? Mit der Klage eines Kfz-Mechanikers gegen die Stadtwerke Oberhausen muss sich das Landesarbeitsgericht Düsseldorf befassen. Die Kammer schlug eine Einigung vor: Nach Ansicht des Richters könnte der Bus-Reparateur 375 Euro als Nachzahlung erhalten - das wäre der Lohn für die Zeit, die er in sieben Monaten für das tägliche, zehnminütige An- und Ausziehen seiner Arbeitskleidung benötigt hat. Der Mann wollte auch das zehnminütige Dusche nach Feierabend angerechnet bekommen, das aber lehnte das Gericht ab.
Prozesse:Duschen und Umziehen als Arbeitszeit? Gericht schlägt Einigung vor
Düsseldorf (dpa) - Gehört das Umziehen vor und nach dem Job zur Arbeitszeit? Mit der Klage eines Kfz-Mechanikers gegen die Stadtwerke Oberhausen muss sich das Landesarbeitsgericht Düsseldorf befassen. Die Kammer schlug eine Einigung vor: Nach Ansicht des Richters könnte der Bus-Reparateur 375 Euro als Nachzahlung erhalten - das wäre der Lohn für die Zeit, die er in sieben Monaten für das tägliche, zehnminütige An- und Ausziehen seiner Arbeitskleidung benötigt hat. Der Mann wollte auch das zehnminütige Dusche nach Feierabend angerechnet bekommen, das aber lehnte das Gericht ab.
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