Dieburg:Staatsanwaltschaft fordert lebenslang für „Killer-Paar“

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Darmstadt (dpa/lhe) - Im Mordprozess gegen das sogenannte Killer-Paar hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch lebenslänglich für beide Angeklagte gefordert. Im Plädoyer vor dem Landgericht Darmstadt sah die Anklagevertretung den Vorwurf bestätigt, dass der 28 Jahre alte Angeklagte und seine damalige 38 Jahre alte Freundin Ende März 2017 eine 81 Jahre alte Dieburgerin in ihrer Wohnung unter anderem aus Habgier und Lust am Töten erstochen haben.

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Darmstadt (dpa/lhe) - Im Mordprozess gegen das sogenannte Killer-Paar hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch lebenslänglich für beide Angeklagte gefordert. Im Plädoyer vor dem Landgericht Darmstadt sah die Anklagevertretung den Vorwurf bestätigt, dass der 28 Jahre alte Angeklagte und seine damalige 38 Jahre alte Freundin Ende März 2017 eine 81 Jahre alte Dieburgerin in ihrer Wohnung unter anderem aus Habgier und Lust am Töten erstochen haben.

Das Paar soll sich die Anregung für die Tat durch Horrorfilme und Fernsehserien geholt haben. Der Staatsanwalt sprach von Heimtücke und wollte eine besondere Schwere der Schuld der beiden Angeklagten feststellen lassen.

Der Mann aus Ober-Ramstadt hatte in dem Prozess gestanden, die Rentnerin erstochen zu haben. Später nannte er seine damalige Freundin als Mittäterin. Die Angeklagte hingegen bestreitet die Tat. Die Reinheimerin gab nur zu, dem 28-Jährigen bei der Flucht nach Spanien geholfen zu haben.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gibt es nun neue Ermittlungen gegen die Frau wegen eines alten Falles aus der Schweiz. Im Jahr 2006 war ein Patient in einer Klinik, in der die Frau als Krankenschwester arbeitete, an einer Überdosis Insulin gestorben. Die Schweizer Justiz hatte damals gegen die Frau ermittelt, das Verfahren dann aber vorübergehend eingestellt. Er wurde nun an die Darmstädter Staatsanwaltschaft abgegeben.

Für die Staatsanwaltschaft waren die Daten aus der Mobilfunkortung, die Flucht und die wechselnden Aussagen der Frau entscheidende Beweise, dass sie auch zugestochen habe. Der Verteidiger des 28-Jährigen hatte auf Unterbringung seines Mandanten in einer geschlossenen forensischen Klinik plädiert, da dieser zur Tatzeit eine Psychose gehabt habe. Das Paar hatten sich in einer offenen psychiatrischen Klinik in Groß-Umstadt kennengelernt. Im Prozess hatten psychiatrische Gutachter jedoch ausgesagt, dass beide schuldfähig seien.

Der Verteidiger der Frau hatte Freispruch gefordert, da auf ihre Täterschaft nur die, für ihn unzuverlässige, Aussage des Angeklagten beruhe. Das Urteil wird am Mittwoch (18.) um 12.30 Uhr verkündet.

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