Celle:Steinigung und Sklavin: IS-Rückkehrerin verurteilt

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Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. (Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)

Sie reiste Ende 2014 mit ihrer damals vierjährigen Tochter ins syrische Kampfgebiet, ging mit dem Mädchen zu einer Steinigung und bewachte eine versklavte...

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Celle (dpa) - Sie reiste Ende 2014 mit ihrer damals vierjährigen Tochter ins syrische Kampfgebiet, ging mit dem Mädchen zu einer Steinigung und bewachte eine versklavte Jesidin: Wegen einer Reihe von Straftaten ist eine frühere Anhängerin der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Damit blieb das Oberlandesgericht (OLG) Celle am Mittwoch unter der Forderung der Bundesanwaltschaft, die für viereinhalb Jahre Haft plädiert hatte. Strafmildernd werten die Richter das umfassende Geständnis der 34-Jährigen aus Osnabrück.

Im Gerichtssaal trug die zierliche Frau mit den langen, dunklen Haaren Jeans, Bluse und rosafarbene Turnschuhe. Beim IS hatte sie sich noch in lange Gewänder gehüllt und komplett verschleiert. Der 4. Strafsenat des OLG würdigte, dass die Frau radikal mit der islamistischen Szene gebrochen habe. „Die Angeklagte wird fraglos dort als Verräterin gesehen“, sagte der Vorsitzende Richter Frank Rosenow. Die Verteidigung hatte eine Strafe von zwei Jahren und zehn Monaten gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach ihrer Ankunft in Syrien hatte sie nacheinander mehrere IS-Kämpfer nach islamischen Riten geheiratet, ihnen den Haushalt geführt und drei Söhne bekommen. Ein Kind starb kurz nach der Geburt. Sie wurde unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, schwerer Entziehung Minderjähriger und Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Im Haushalt eines „Sklavenhändlers“ hatte sie eine versklavte Jesidin beim Gang zum Einkaufen bewacht. Die Jesidin wurde im Prozess von einem Nebenklage-Anwalt vertreten.

Die Osnabrückerin gehört zu den mutmaßlichen IS-Anhängerinnen, die Anfang Oktober 2021 mit ihren Kindern in einem von der Bundesregierung gecharterten Flugzeug nach Deutschland zurückgeholt worden waren. Sie sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Bereits im März 2019 hatte sie sich kurdischen Milizen ergeben und mit ihren Kindern unter widrigen Bedingungen - Hunger, Hitze, Kälte - in einem Lager gelebt.

Sie habe ihre Tochter nicht nur dem Vater entzogen, sondern das Kind in Lebensgefahr gebracht, betonte der Richter. Das Mädchen sei in Syrien nicht zur Schule gegangen, sondern habe Koran-Suren auswendig lernen und Propaganda-Videos von Hinrichtungen anschauen müssen. Eine Bombe traf das Haus der Familie, eine andere das Nachbarhaus. Die Tochter lebt laut Rosenow inzwischen bei ihrem leiblichen Vater und macht vorsorglich eine Trauma-Therapie.

Verurteilt wurde die IS-Rückkehrerin auch wegen der Billigung von Straftaten. Bei Twitter hatte sie 2016 positive Kommentare zu den islamistischen Anschlägen in Nizza und Würzburg abgegeben. Der IS sei für Terrorakte wie in Paris 2015 mit 130 Toten verantwortlich, sagte Rosenow. Vom IS seien bis zu 10.000 Jesiden getötet und weitere 6000 entführt worden.

Der Kontakt der Angeklagten zu den Terroristen war über das Internet entstanden, ein ebenfalls aus Deutschland stammender Kämpfer wurde ihr Facebook-Freund. Nach ihrer Ankunft wurde sie dessen Zweitfrau, wenig später wurde er getötet. Vor ihrer Ausreise hatte sich die Osnabrückerin in WhatsApp-Gruppen mit anderen IS-Sympathisantinnen ausgetauscht - mit einer 16-Jährigen buchte sie schließlich den Flug in die Türkei, um von dort aus ins „Kalifat“ zu gelangen, wo der Islam nach ihrer damaligen Auffassung richtig praktiziert wurde.

Hintergrund für die Radikalisierung war nach Überzeugung des Gerichts auch die schwierige Jugend der in Mülheim an der Ruhr geborenen Frau, die immer wieder umzog und zeitweise in Spanien aufwuchs. Sie sei eine Außenseiterin gewesen, habe viel geschwänzt und schließlich eine Förderschule ohne Abschluss verlassen. Richter Rosenow sagte: „Der IS war für die Angeklagte vorwiegend eine Flucht und eine Suche, um endlich Halt im Leben zu finden.“

© dpa-infocom, dpa:220531-99-498180/5

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