Prozesse:Bundesverwaltungsgericht prüft Rundfunkbeitrag für Gewerbebetriebe

Leipzig (dpa) - Beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig steht heute der Rundfunkbeitrag für Unternehmen auf dem Prüfstand. Der Autovermieter Sixt und der Discounter Netto haben gegen den Westdeutschen Rundfunk geklagt. Sie halten die Bemessung des Rundfunkbeitrags nach Beschäftigten, Betriebsstätten und Firmenfahrzeugen für verfassungswidrig. In den Vorinstanzen waren Sixt und Netto allerdings unterlegen. Das Bundesverwaltungsgericht hat in diesem Jahr schon eine Reihe von Klagen von Privatleuten abgewiesen und den Rundfunkbeitrag als verfassungsgemäß eingestuft.

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Leipzig (dpa) - Beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig steht heute der Rundfunkbeitrag für Unternehmen auf dem Prüfstand. Der Autovermieter Sixt und der Discounter Netto haben gegen den Westdeutschen Rundfunk geklagt. Sie halten die Bemessung des Rundfunkbeitrags nach Beschäftigten, Betriebsstätten und Firmenfahrzeugen für verfassungswidrig. In den Vorinstanzen waren Sixt und Netto allerdings unterlegen. Das Bundesverwaltungsgericht hat in diesem Jahr schon eine Reihe von Klagen von Privatleuten abgewiesen und den Rundfunkbeitrag als verfassungsgemäß eingestuft.

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