Prozesse:Bundesverwaltungsgericht öffnet Tür für sterbewillige Patienten

Leipzig (dpa) - Schwer kranken, sterbewilligen Patienten darf der Staat in extremen Ausnahmefällen den Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel für einen Suizid nicht verwehren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Das Persönlichkeitsrecht umfasse bei einem unheilbar kranken Menschen unter bestimmten Voraussetzungen auch das Recht zu entscheiden, wie und wann er aus dem Leben scheiden wolle. Zugrunde lag der Fall einer Frau aus Braunschweig, die nach einem Unfall hochgradig querschnittsgelähmt und pflegebedürftig war. Sie nahm sich schließlich mit Unterstützung eines Sterbehilfevereins in der Schweiz das Leben.

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Leipzig (dpa) - Schwer kranken, sterbewilligen Patienten darf der Staat in extremen Ausnahmefällen den Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel für einen Suizid nicht verwehren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Das Persönlichkeitsrecht umfasse bei einem unheilbar kranken Menschen unter bestimmten Voraussetzungen auch das Recht zu entscheiden, wie und wann er aus dem Leben scheiden wolle. Zugrunde lag der Fall einer Frau aus Braunschweig, die nach einem Unfall hochgradig querschnittsgelähmt und pflegebedürftig war. Sie nahm sich schließlich mit Unterstützung eines Sterbehilfevereins in der Schweiz das Leben.

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