Brandenburg an der Havel:Verurteilter wegen langer Verfahrensdauer freigelassen

Brandenburg/Havel (dpa/bb) - Überlange Verfahrensdauer ist der Grund dafür, dass das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg in der vergangenen Woche einen wegen Mordes verurteilten Mann aus der Haft entlassen hat. Die Begründung der Entscheidung sei nun an die Prozessbeteiligten versandt worden, sagte Gerichtssprecherin Judith Janik am Dienstag. Das Urteil habe erst nach viereinhalb Monaten rechtskräftig zugestellt werden können, weil das Protokoll der Hauptverhandlung verspätet unterzeichnet worden sei, heißt es in dem Beschluss. Dadurch sei das Revisionsverfahren erheblich verzögert worden. Eine Fortdauer der Untersuchungshaft für den Mann aus Stahnsdorf (Potsdam-Mittelmark) sei daher unverhältnismäßig.

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Brandenburg/Havel (dpa/bb) - Überlange Verfahrensdauer ist der Grund dafür, dass das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg in der vergangenen Woche einen wegen Mordes verurteilten Mann aus der Haft entlassen hat. Die Begründung der Entscheidung sei nun an die Prozessbeteiligten versandt worden, sagte Gerichtssprecherin Judith Janik am Dienstag. Das Urteil habe erst nach viereinhalb Monaten rechtskräftig zugestellt werden können, weil das Protokoll der Hauptverhandlung verspätet unterzeichnet worden sei, heißt es in dem Beschluss. Dadurch sei das Revisionsverfahren erheblich verzögert worden. Eine Fortdauer der Untersuchungshaft für den Mann aus Stahnsdorf (Potsdam-Mittelmark) sei daher unverhältnismäßig.

Der 64-Jährige war im vergangenen Februar wegen Mordes an seiner Ehefrau vom Landgericht Potsdam zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung der Richter war er am 1. Weihnachtsfeiertag 2015 absichtlich mit der 57-Jährigen im Auto auf einer Landstraße gegen einen Baum gefahren. Während der damals 63-Jährige schwer verletzt überlebte, starb die Frau an den Folgen ihrer Verletzungen. Das Gericht ging davon aus, dass der Mann wegen schwerer Depressionen einen sogenannten erweiterten Suizid geplant hatte.

Gegen dieses Urteil hatte der 64-Jährige Revision eingelegt. Daher ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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