Boitzenburger Land:Prozess um Schloss Boitzenburg: Fünfeinhalb Jahre Strafe

Potsdam/Boitzenburg (dpa/bb) - In dem Betrugsprozess rund um die Sanierung des Schlosses Boitzenburg ist ein Urteil ergangen. Das Landgericht Potsdam hat die beiden 50 und 56 Jahre alten Angeklagten zu einer Strafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt, wie das Gericht am Montag bestätigte. Zunächst hatte der RBB darüber berichtet. Da die Angeklagten schon einen erheblichen Teil der Strafe abgesessen hatten, muss nun die Staatsanwaltschaft darüber entscheiden, ob sie überhaupt noch ins Gefängnis müssen - oder die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

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Potsdam/Boitzenburg (dpa/bb) - In dem Betrugsprozess rund um die Sanierung des Schlosses Boitzenburg ist ein Urteil ergangen. Das Landgericht Potsdam hat die beiden 50 und 56 Jahre alten Angeklagten zu einer Strafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt, wie das Gericht am Montag bestätigte. Zunächst hatte der RBB darüber berichtet. Da die Angeklagten schon einen erheblichen Teil der Strafe abgesessen hatten, muss nun die Staatsanwaltschaft darüber entscheiden, ob sie überhaupt noch ins Gefängnis müssen - oder die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

Rund zwei Jahre der Strafe erklärte das Gericht wegen überlanger Verfahrensdauer als vollstreckt. 2010 hatte die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Erst Anfang September kam es zur Verhandlung. Das Gericht war nach eigenen Angaben überlastet.

Für Sanierung, Um- und Ausbau der Schlossanlage Boitzenburg hatten die beiden Angeklagten damals unter anderem von der Investitions- und Landesbank umgerechnet rund 45 Millionen Euro erhalten. Das Geld haben sie laut Anklage erschlichen. Notwendiges Eigenkapital sei vorgetäuscht, Gelder auf verschiedenen Konten hin- und hergeschoben worden.

Insgesamt 4,5 Millionen Euro sollen die beiden Männer in die eigene Tasche gesteckt haben, so das Urteil. Gegen einen 52-jährigen Angeklagten wurde das Verfahren gegen Zahlung von 50 000 Euro bereits eingestellt. Letztendlich hatte eine sogenannte Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung zum Urteil gegen die beiden 50 und 56 Jahre alten Männer geführt.

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