Stuttgart (dpa) - Das Urteil gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker wegen des Mordes an Generalbundesanwalt Siegfried Buback ist rechtskräftig. Das teilte das Oberlandesgericht Stuttgart mit. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe habe die Revisionen der Angeklagten und der Nebenkläger als unbegründet verworfen. Die Nachprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler ergeben. Das OLG hatte Becker im Juli 2012 wegen Beihilfe zu dem Attentat im Jahr 1977 zu vier Jahren Haft verurteilt, ihr aber wegen einer früheren Verurteilung zweieinhalb Jahre als verbüßt angerechnet.
Prozesse:BGH: Urteil gegen Ex-Terroristin Verena Becker rechtskräftig
Stuttgart (dpa) - Das Urteil gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker wegen des Mordes an Generalbundesanwalt Siegfried Buback ist rechtskräftig. Das teilte das Oberlandesgericht Stuttgart mit. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe habe die Revisionen der Angeklagten und der Nebenkläger als unbegründet verworfen. Die Nachprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler ergeben. Das OLG hatte Becker im Juli 2012 wegen Beihilfe zu dem Attentat im Jahr 1977 zu vier Jahren Haft verurteilt, ihr aber wegen einer früheren Verurteilung zweieinhalb Jahre als verbüßt angerechnet.
Direkt aus dem dpa-Newskanal
Lesen Sie mehr zum Thema