Karlsruhe (dpa) - Haben per Samenspende gezeugte Kinder frühzeitig Anspruch auf den Namen ihres biologischen Vaters? Das entscheidet der Bundesgerichtshof noch heute. Im vorliegenden Fall wollen zwei heute 12 und 17 Jahre alte Schwestern aus der Nähe von Hannover Auskunft haben. Das Amtsgericht im niedersächsischen Hameln hatte ihrer Klage im Juni 2013 stattgegeben, das Landgericht Hannover wenige Monate später nicht. Dort entschieden die Richter, die Klägerinnen könnten ihr Recht auf Kenntnis ihrer Abstammung erst mit Vollendung des 16. Lebensjahres geltend machen. Der BGH sieht das möglicherweise anders.
Prozesse:BGH urteilt über Vaterschafts-Auskunft bei Samenspende
Karlsruhe (dpa) - Haben per Samenspende gezeugte Kinder frühzeitig Anspruch auf den Namen ihres biologischen Vaters? Das entscheidet der Bundesgerichtshof noch heute. Im vorliegenden Fall wollen zwei heute 12 und 17 Jahre alte Schwestern aus der Nähe von Hannover Auskunft haben. Das Amtsgericht im niedersächsischen Hameln hatte ihrer Klage im Juni 2013 stattgegeben, das Landgericht Hannover wenige Monate später nicht. Dort entschieden die Richter, die Klägerinnen könnten ihr Recht auf Kenntnis ihrer Abstammung erst mit Vollendung des 16. Lebensjahres geltend machen. Der BGH sieht das möglicherweise anders.
Direkt aus dem dpa-Newskanal
Lesen Sie mehr zum Thema