Karlsruhe (dpa) - Altkanzler Helmut Kohl darf die Tonbänder mit seinen Lebenserinnerungen behalten. Der Publizist Heribert Schwan ist mit seiner Revision vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Der Journalist hatte mit Kohl darum gestritten, wem die Bänder gehören. Der ehemalige Bundeskanzler klagte auf eine Herausgabe und bekam schon in den Vorinstanzen Recht. Schwan hatte lange Gespräche mit Kohl aufgezeichnet und auf deren Grundlage drei Memoirenbände verfasst, in denen jedoch nur Kohl als Autor genannt wird.
Prozesse:BGH: Kohl darf Tonbänder mit Erinnerungen behalten
Karlsruhe (dpa) - Altkanzler Helmut Kohl darf die Tonbänder mit seinen Lebenserinnerungen behalten. Der Publizist Heribert Schwan ist mit seiner Revision vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Der Journalist hatte mit Kohl darum gestritten, wem die Bänder gehören. Der ehemalige Bundeskanzler klagte auf eine Herausgabe und bekam schon in den Vorinstanzen Recht. Schwan hatte lange Gespräche mit Kohl aufgezeichnet und auf deren Grundlage drei Memoirenbände verfasst, in denen jedoch nur Kohl als Autor genannt wird.
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