Prozesse:Bewährung für erste Angeklagte der Kölner Silvesternacht

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Zwei Angeklagte halten sich vor dem Amtsgericht Ordner vor das Gesicht. (Foto: Oliver Berg)

Köln (dpa) - In den ersten beiden Prozessen zur Kölner Silvesternacht sind nordafrikanische Asylbewerber zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. In beiden Fällen ging es um Diebstahl, nicht um sexuelle Übergriffe.

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Köln (dpa) - In den ersten beiden Prozessen zur Kölner Silvesternacht sind nordafrikanische Asylbewerber zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. In beiden Fällen ging es um Diebstahl, nicht um sexuelle Übergriffe.

Ein 23 Jahre alter Marokkaner erhielt für den Diebstahl eines Handys sechs Monate zur Bewährung und eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen (100 Euro). In einem zweiten Verfahren wurde ein 22 Jahre alter Tunesier wegen Diebstahls einer Kamera zu drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Auch bei seinem 18 Jahre alten Komplizen aus Marokko gab es einen Schuldspruch, doch gilt für ihn noch das Jugendstrafrecht. Er muss sich nun zwei Jahre bewähren. Das Gericht entschied nicht über den Fortgang der Asylverfahren der drei Angeklagten.

In der Silvesternacht war es in Köln massenhaft zu Straftaten gekommen. Entsetzen hatten vor allem die sexuellen Übergriffe auf Frauen ausgelöst. Sie sollen von Männern umzingelt, bedrängt und bestohlen worden sein. Es wurden auch Vergewaltigungen angezeigt.

Auffällig war, dass die beiden Richter den Kontext der Taten unterschiedlich gewichteten. Während Richter Amand Scholl ausdrücklich auf die verstörenden Folgen der Silvesternacht hinwies, betonte im zweiten Verfahren die Richterin Julia Roß mehrfach: „Es ist und bleibt ein einfacher Diebstahl.“ Dies sei keine gravierende Straftat. Dass sie in der Silvesternacht begangen worden sei, dürfe vor Gericht keine Rolle spielen. Meist wird ein Diebstahl bei Angeklagten, die noch nicht vorbestraft sind, mit einer Geldstrafe geahndet.

Der 23 Jahre alte Marokkaner konnte nur deshalb identifiziert und festgenommen werden, weil ein afghanischer Flüchtling die Tat beobachtete und die bestohlenen Frau sofort auf den Dieb hinwies. Florian Storz, der Anwalt des Angeklagten, sagte zu dem Mann, der als Zeuge erschienen war: Ich finde es sehr schön, dass ausgerechnet Sie als Afghane der Zeugin geholfen haben, das Handy von meinem marokkanischen Mandanten zurückzuholen. Ich danke Ihnen.

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