Berlin:Wucher bei Sperrmüll-Entsorgung: Bewährungsstrafe

Berlin (dpa/bb) - Weil er bei der Entsorgung von Sperrmüll in Berlin vor allem Senioren getäuscht, unter Druck gesetzt und abgezockt hatte, ist ein 38-Jähriger zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der geständige Angeklagte habe sich des Wuchers in neun Fällen sowie des Betrugs und der Erpressung schuldig gemacht, begründete das Amtsgericht Tiergarten am Dienstag. Zudem ordneten die Richter die Einziehung von knapp 18 000 Euro als Wertersatz an.

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Berlin (dpa/bb) - Weil er bei der Entsorgung von Sperrmüll in Berlin vor allem Senioren getäuscht, unter Druck gesetzt und abgezockt hatte, ist ein 38-Jähriger zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der geständige Angeklagte habe sich des Wuchers in neun Fällen sowie des Betrugs und der Erpressung schuldig gemacht, begründete das Amtsgericht Tiergarten am Dienstag. Zudem ordneten die Richter die Einziehung von knapp 18 000 Euro als Wertersatz an.

Im Prozess sei „die Spitze des Eisberges verhandelt worden“, sagte der Vorsitzende Richter. Die Hintermänner seien bedauerlicherweise bislang nicht ermittelt worden. Das Gericht sei überzeugt, „dass die Personen, die alles organisiert haben, weiter tätig sind“.

Der Angeklagte hatte laut Urteil in der Zeit von September 2015 bis Juni 2016 als Vorarbeiter einer privaten Firma von Kunden viel zu hohe Preise verlangt - in einem Fall hätten sie das Marktübliche um mehr als das Zehnfache übertroffen. Zumeist seien ältere Menschen geprellt worden. „Der Angeklagte war stets mit mehreren Tagelöhnern unterwegs und baute eine Drucksituation auf.“ Preise, die den Kunden am Telefon zugesagt worden waren, seien in die Höhe geschossen - mit Lügen wie die Sperrmüll-Menge sei nicht richtig angegeben worden.

Der Angeklagte hatte erklärt, er sei mittellos gewesen und von der Firma ausgenutzt worden. Zu Prozessbeginn hatten sich die Prozessbeteiligten verständigt. Bei der auch von der Staatsanwaltschaft beantragten Bewährungsstrafe habe das Gericht berücksichtigt, dass der Mann gestanden und die finanziellen Ansprüche der Geschädigten anerkannt hat, sagte der Richter.

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